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Zeugnisinhalte

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält, neben den persönlichen Angaben des Arbeitnehmers und der Dauer seines Beschäftigungsverhältnisses, eine Beschreibung des Aufgabenfeld und Qualifikationen.

Beförderungen, Zuteilung neuer Aufgaben- und Verantwortungsbereiche und innerbetriebliche Weiterbildungen gehören natürlich auch ins Zeugnis. Die Beschreibung des Fachwissens sollte recht exakt formuliert werden. Das ist besonders bei PC- und IT-Kenntnissen wichtig: Achten Sie hier auf die aktuelle Bezeichnung der jeweiligen Software.

In der Leistungsbeurteilung werden Arbeitsweise, -tempo und -qualität bewertet. Die Beurteilung sollte auch Angaben zu Fachkenntnissen, Lernfähigkeit, Belastbarkeit und Berufserfahrung, sowie der sozialen Kompetenz enthalten.

Bei der sozialen Kompetenzen spielen Arbeitshaltung und Teamfähigkeit eine grosse Rolle. Die zunehmende Technologisierung der Arbeitswelt bringt die Spezialisierung des Einzelnen mit sich. Der Einzelne muss als Teil des Ganzen, mit dem Team harmonieren. Jeder Mitarbeiter trägt seinen Teil dazu bei, dass der Arbeitsprozess reibungslos funktioniert.

Weitere wichtige Punkte der sozialen Kompetenz sind Durchsetzungsvermögen und die Fähigkeit konstruktive Kritik anzunehmen und so den eigenen Arbeitsablauf zu optimieren. Wer die Kritik der Mitarbeiter und Vorgesetzten allzu oft persönlich nimmt, und je nach Temperament in Tränen ausbricht, einen Wutanfall bekommt oder sich von der Gruppe zurückzieht, kann nicht nur nicht die gleiche Arbeitsqualität erbringen wie der Rest des Teams, sondern stört womöglich auch den Arbeitsfluss der Gruppe, worunter die allgemeine Produktivität und Kreativität leiden.

Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft, Durchhaltevermögen und Ehrlichkeit sind weitere Eigenschaften, die für potentielle Arbeitgeber von Bedeutung sind, und möglichst im Zeugnis Erwähnung finden sollten. War ein Mitarbeiter jedoch nur "pünktlich" oder "freundlich" wird durch Leerstellen das Gefühl vermittelt, er habe sonst nichts geleistet.

In der Schlussbemerkung drückt der (ehemalige) Arbeitgeber sein Bedauern darüber aus, dass das Beschäftigungsverhältnis endet, und wünscht dem Mitarbeiter viel Glück für die Zukunft. Die Glückwünsche dürfen jedoch nicht überladen wirken, da sie sonst leicht ironisch verstanden werden könnten.

Eine Schlussbemerkung wie: "Wir wünschen Frau Müller, dass sie zukünftig viel Erfolg auf ihrem Berufs- und Lebensweg hat.", mag im ersten Moment ganz nett klingen. Dahinter steckt jedoch die Anspielung, dass Frau Müller bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber keine Erfolge zu verzeichnen hatte.

 

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