Ausreichend
Wer seine Aufgaben "bewältigt", oder über ein "solides
Basiswissen" in seinem Fachgebiet verfügt, den Anforderungen "im
Wesentlichen" gewachsen war oder seine Aufgaben "mit Sorgfalt und
Genauigkeit" erledigte, bekommt die Note Ausreichend.
- Weitere Formulierungen für diese Note sind:
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"zeigte keine Unsicherheiten bei der Ausführung seiner Aufgaben"
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"Arbeitsqualität entsprach den Anforderungen"
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"erledigte zugeteilte Aufgaben zu unserer Zufriedenheit"
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"das Verhalten zu Mitarbeitern war vorbildlich"
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"das Verhalten zu Vorgesetzten war einwandfrei"
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"Arbeitsergebnisse entsprachen den Anforderungen"
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"arbeitete sorgfältig und genau"
Mangelhaft
Wer seinen Aufgaben "im Wesentlichen" gewachsen war, sich "ohne
Schwierigkeiten", "Unsicherheiten" oder "mit Unterstützung
des Vorgesetzten" zurechtfand, dem wird durch diese Formulierungen
die Note Mangelhaft zugeteilt.
- Weitere Umschreibungen für diese Note sind:
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"war in der Regel erfolgreich"
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"entsprach im Allgemeinen den Anforderungen"
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"hat die Aufgaben im Grossen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit
erledigt"
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"das persönliche Verhalten war insgesamt einwandfrei"
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"zeigte, nach Anleitung, Fleiss und Ehrgeiz"
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"bemühte sich im Allgemeinen den Anforderungen zu entsprechen"
Ungenügend
Wer nur "versucht" und "sich bemüht" hat oder "bestrebt
war", dem ist letztendlich nicht gelungen die zugeteilten Aufgaben zufriedenstellend
auszuführen. "Das persönliche Verhalten war im Wesentlichen
tadellos", und ähnliche Formulierungen entsprechen der Zeugnisnote
Ungenügend.
Andere Formulierungen für die schlechteste Note sind:
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"Arbeitsqualität entsprach meistens den Anforderungen"
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"war um zuverlässige Arbeitsweise bemüht"
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"war stets bemüht den üblichen Arbeitsaufwand zu bewältigen"
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"war bestrebt sich neuen Situationen anzupassen"