Wie eine vom Kölner Institut zur Erforschung
sozialer Chancen (ISO) durchgeführte Beschäftigtenbefragung
ergab, verfügen bereits 37% der in Deutschland Beschäftigten
über ein Arbeitszeitkonto. Am weitesten (46%) verbreitet sind
hierbei die Überstundenkonten.
Den gesetzlichen Rahmen für Arbeitszeitkonten
lieferte das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler
Arbeitszeitregelungen (6. April 1998), kurz das "Flexi-Gesetz".
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Mithilfe von Arbeitszeitkonten werden Abweichungen
von der Vertragsarbeitszeit, in Arbeitsstunden, bzw. dem entsprechenden
Geldwert, festgehalten.
Die wichtigste Unterscheidung bei Arbeitszeitkonten
ist die zwischen Kurzzeit- und Langzeitkonten. Die Kurzzeitkonten
sind gegenwärtig wesentlich populärer. Sie erstrecken sich, in
der Regel, über einen Ausgleichszeitraum von einem Jahr.
Vorteile der Kurzzeitkonten: Die Unternehmen
können Rückstellungen intern finanzieren, eine Insolvenzsicherung
ist nicht erforderlich.
Die Arbeitnehmer haben einen genau überschaubaren
Planungszeitraum. Außerdem laufen sie nicht Gefahr, ihr Konto durch
Insolvenz des Unternehmens zu verlieren. Die Gesetzgebung gewährleistet
derzeit keine Sicherung von Langzeitkonten im Insolvenzfall, "staatliche
Garantien" gibt es nur auf die letzten drei Monatsgehälter vor der
Insolvenz. (wichtig auch: )
Langzeitkonten zielen eher auf einen früheren
Ruhestand der Arbeitnehmer ab. Aus diesem Grund sollten sie mit betrieblichen
Altersversorgungmaßnahmen
in Einklang gebracht werden.
Eine weitere Kompensationsmöglichkeit
von Langzeitkonten sind Langzeiturlaube (mehrere Monate :-))). Vor allem
in den Chefetagen erfreuen sich die sogenannten "Sabbaticals" immer
grösserer Beliebtheit.