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Arbeitszeitkonten

Wie eine vom Kölner Institut zur Erforschung sozialer Chancen (ISO) durchgeführte Beschäftigtenbefragung ergab, verfügen bereits 37% der in Deutschland Beschäftigten über ein Arbeitszeitkonto. Am weitesten (46%) verbreitet sind hierbei die Überstundenkonten.

Den gesetzlichen Rahmen für Arbeitszeitkonten lieferte das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (6. April 1998), kurz das "Flexi-Gesetz". (Download -> rechte Maustaste / Verknüpfung speichern unter: www.bma.bund.de/FlexArbeit.pdf)

Mithilfe von Arbeitszeitkonten werden Abweichungen von der Vertragsarbeitszeit, in Arbeitsstunden, bzw. dem entsprechenden Geldwert, festgehalten.

Die wichtigste Unterscheidung bei Arbeitszeitkonten ist die zwischen Kurzzeit- und Langzeitkonten. Die Kurzzeitkonten sind gegenwärtig wesentlich populärer. Sie erstrecken sich, in der Regel, über einen Ausgleichszeitraum von einem Jahr.

Vorteile der Kurzzeitkonten: Die Unternehmen können Rückstellungen intern finanzieren, eine Insolvenzsicherung ist nicht erforderlich.

Die Arbeitnehmer haben einen genau überschaubaren Planungszeitraum. Außerdem laufen sie nicht Gefahr, ihr Konto durch Insolvenz des Unternehmens zu verlieren. Die Gesetzgebung gewährleistet derzeit keine Sicherung von Langzeitkonten im Insolvenzfall, "staatliche Garantien" gibt es nur auf die letzten drei Monatsgehälter vor der Insolvenz. (wichtig auch: Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben)

Langzeitkonten zielen eher auf einen früheren Ruhestand der Arbeitnehmer ab. Aus diesem Grund sollten sie mit betrieblichen Altersversorgungmaßnahmen in Einklang gebracht werden.

Eine weitere Kompensationsmöglichkeit von Langzeitkonten sind Langzeiturlaube (mehrere Monate :-))). Vor allem in den Chefetagen erfreuen sich die sogenannten "Sabbaticals" immer grösserer Beliebtheit.

 

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