Auslandsreise-Krankenversicherung - müssen Sie hoffentlich nicht
in Anspruch nehmen ....
...sollten Sie aber haben. Ihre gesetzliche Krankenkasse tritt in vielen
Fällen (außerhalb Europas, selbst in Europa nur bedingt,
sowie bei Rücktransport) nicht für Sie ein. Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung
können Sie sich rundum absichern.
Hier erfahren Sie mehr über alles, was Sie VOR dem Abschluß
einer Versicherung beachten sollten:
infoquelle.de/...Reisekrankenversicherung
Reiserücktrittskosten-Versicherung - ist zumindest eine gründliche
Überlegung wert...
...WENN Sie zu den Frühbuchern gehören. Als Frühbucher erhält
man häufig einen Rabatt. Außerdem kann man sich noch sein Ziel
und seine Unterkunft in Ruhe aussuchen. Die Reiserücktrittskosten-Versicheurng
übernimmt Stornokosten im Krankheits- oder Todesfall. Gerade wenn
Sie Kinder haben, kann immer etwas Unvorhersehbares passieren. Je nach
Zeitpunkt der Reisestornierung können bis zu 80% des Reisepreises
als Stornogebührren anfallen, da macht sich eine Versicherung sicherlich
bezahlt. Hier berät Sie Ihre Reisebüro. Lesen Sie aber dringlich
das Kleingedruckte um zu erfahren, welche Rücktrittsgründe überhaupt
versichert sind.
Der Sicherungsschein, falls Ihr Reiseveranstalter in die Insolvenz
muss
Der sogenannten Sicherungsschein dient Ihrem finanziellem Schutz, falls
der Reiseveranstalter während Ihrer Reise Konkurs anmeldet. Der Reiseveranstalter
muss Ihnen den Sicherungsschein vor Zahlung aushändigen.
Übrigens: Ein Reiseveranstalter darf nur dann mehr als 10% des
Reisepreises (max. 250,00 Euro) vor Reiseantritt verlangen, wenn er Insolvenzschutz
besitzt und Ihnen einen Sicherungsschein übergibt. Hat
der Reiseveranstalter keinen Insolvenzschutz durch eine Versicherung oder
eine Bankbürgschaft und fehlt deshalb der Sicherungsschein, müssen
Sie den Reisepreis erst nach Abschluß der Reise bezahlen.