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Reiseversicherungen

Auslandsreise-Krankenversicherung - müssen Sie hoffentlich nicht in Anspruch nehmen ....
...sollten Sie aber haben. Ihre gesetzliche Krankenkasse tritt in vielen Fällen (außerhalb Europas, selbst in Europa nur bedingt,  sowie bei Rücktransport)  nicht für Sie ein. Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung können Sie sich rundum absichern.
Hier erfahren Sie mehr über alles, was Sie VOR dem Abschluß einer Versicherung beachten sollten:
infoquelle.de/...Reisekrankenversicherung
 
 
Reiserücktrittskosten-Versicherung - ist zumindest eine gründliche Überlegung wert...
...WENN Sie zu den Frühbuchern gehören. Als Frühbucher erhält man häufig einen Rabatt. Außerdem kann man sich noch sein Ziel und seine Unterkunft in Ruhe aussuchen. Die Reiserücktrittskosten-Versicheurng  übernimmt Stornokosten im Krankheits- oder Todesfall. Gerade wenn Sie Kinder haben, kann immer etwas Unvorhersehbares passieren. Je nach Zeitpunkt der Reisestornierung können bis zu 80% des Reisepreises als Stornogebührren anfallen, da macht sich eine Versicherung sicherlich bezahlt. Hier berät Sie Ihre Reisebüro. Lesen Sie aber dringlich das Kleingedruckte um zu erfahren, welche Rücktrittsgründe überhaupt versichert sind.
 
 
Der Sicherungsschein, falls Ihr Reiseveranstalter  in die Insolvenz muss
Der sogenannten Sicherungsschein dient Ihrem finanziellem Schutz, falls der Reiseveranstalter während Ihrer Reise Konkurs anmeldet. Der Reiseveranstalter muss Ihnen den Sicherungsschein vor Zahlung aushändigen.

Übrigens: Ein Reiseveranstalter darf nur dann mehr als 10% des Reisepreises (max. 250,00 Euro) vor Reiseantritt verlangen, wenn er Insolvenzschutz besitzt und Ihnen einen  Sicherungsschein übergibt.  Hat der Reiseveranstalter keinen Insolvenzschutz durch eine Versicherung oder eine Bankbürgschaft und fehlt deshalb der Sicherungsschein, müssen Sie den Reisepreis erst nach Abschluß der Reise bezahlen.

 

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