Tritt der Fall eines Zahlungsverzuges trotz Mahnschreiben ein, bestehen
noch folgende Möglichkeiten:
1.) Mahnschreiben / Telefonate durch ein Inkassounternehmen oder einen
Anwalt
2.) vertragliche Vereinbarungen von Ratenzahlungen
3.) gerichtliches Mahnverfahren und Erwirken eines sogenannten "Titels".
Dieser Titel berechtigt Sie über einen Zeitraum von 30 Jahren
Ihr Geld einzuholen - auch über einen Gerichtsvollzieher. Das gerichtliche
Mahnverfahren ist allerdings sehr teuer und zeitaufwendig.
Vorgehensweise eines Inkassounternehmens
(entnommen aus einem Interview der BMWI-Gründerzeiten mit Gerd
F. Himstedt, Geschäftsführer der Creditreform Bonn KG), allgemeine
Zielsetzung: Eintreiben des Geldes ohne gerichtliche Schritte, da diese
teuer und langwierig sind
1.) Abstimmung mit der Buchhaltungsorganisation des Kunden
a) Wie ist die Debitorenbuchhaltung organisiert?
b) Welche Zahlungsziele werden eingeräumt?
c) Wie werden Zahlungsziele überwacht?
2.) genaues "Aufspüren" der Schuldner
a) Gegen wen richtet sich eine Forderung?
b) Gegen eine Privatperson oder gegen eine Firma?
c) Wer genau ist der Kunde? (Bsp.: wer ist der Gewerbeinhaber, der
die Ware bestellt hat)
d) Welche Informationen liegen dem Inkassounternehmen vor?
Anhand dieser Informationen wird die Bonität des Schuldners
überprüft.
3.) Einleitung des Mahnverfahrens
a) Eine erste schriftliche Mahnung wird an den Schuldner verschickt,
um ihm Gelegenheit zur Reaktion zu geben
b) Erfolgt keine Zahlung, erhält der Schuldner nach 10 Tagen einen
Anruf des Inkassounternehmens
Zitat Herr Himstedt:
"... Alle weiteren Maßnahmen hängen dann von seinem Verhalten
und den von uns gleichzeitig ermittelten Informationen ab. Zusammengefasst
kann man sagen: Das Vorgehen eines Inkassounternehmens beruht auf einer
Mischung aus Psychologie, Taktik und Beharrlichkeit. Die Schuldner sind
ja nicht Kunden des Inkassobüros. Darum können wir sie hartnäckig
auf die geschuldete Leistung und die negativen Konsequenzen hinweisen,
falls sie nicht zahlen sollten...
...Wir sagen ganz klar, daß uns Ausreden wie "Der Scheck liegt
schon beim Chef" oder "Jetzt kümmere ich mich persönlich darum"
hinreichend bekannt sind. Wichtig ist, beim Schuldner den Eindruck zu erwecken,
daß er die Geduld des Gläubigers überzogen hat und dieser
ihm eine letzte Chance einräumt, außergerichtlich seinen Zahlungsverpflichtungen
nachzukommen.
... Die Mehrzahl der Schuldner gehört nicht zu den "Zahlungswilligen".
Anders ausgedrückt: Ihnen sind die Sorgen über den Kopf gewachsen.
In solchen Fällen sieht sich das Inkassounternehmen eher als Vermittler,
oft sogar als Schuldnerberater. Wir weisen den Schuldner beispielsweise
auf die Möglichkeiten von Ratenzahlungen hin.
... Auf jeden Fall gilt aber: Das gerichtliche Mahnverfahren steht ganz
hinten an. Eine gerichtliche Betreibung ist immer langwierig und kostenintensiv.
... Tipp: Inkassobüros gibt es in der Regel vor Ort. Erkundigen
Sie sich bei der Auswahl, ob ein Unternehmen durch das zuständige
Land- bzw. Amtsgericht zugelassen ist."
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