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Möglichkeiten bei Zahlungsverzug

Tritt der Fall eines Zahlungsverzuges trotz Mahnschreiben ein, bestehen noch folgende Möglichkeiten:

1.) Mahnschreiben / Telefonate durch ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt
2.) vertragliche Vereinbarungen von Ratenzahlungen
3.) gerichtliches Mahnverfahren und Erwirken eines sogenannten "Titels". Dieser Titel berechtigt Sie über einen Zeitraum von 30 Jahren Ihr Geld einzuholen - auch über einen Gerichtsvollzieher. Das gerichtliche Mahnverfahren ist allerdings sehr teuer und zeitaufwendig.
 

Vorgehensweise eines Inkassounternehmens

(entnommen aus einem Interview der BMWI-Gründerzeiten mit Gerd F. Himstedt, Geschäftsführer der Creditreform Bonn KG), allgemeine Zielsetzung: Eintreiben des Geldes ohne gerichtliche Schritte, da diese teuer und langwierig sind

1.) Abstimmung mit der Buchhaltungsorganisation des Kunden

a) Wie ist die Debitorenbuchhaltung organisiert?
b) Welche Zahlungsziele werden eingeräumt?
c) Wie werden Zahlungsziele überwacht?

2.) genaues "Aufspüren" der Schuldner

a) Gegen wen richtet sich eine Forderung?
b) Gegen eine Privatperson oder gegen eine Firma?
c) Wer genau ist der Kunde? (Bsp.: wer ist der Gewerbeinhaber, der die Ware bestellt hat)
d) Welche Informationen liegen dem Inkassounternehmen vor?
Anhand dieser Informationen wird die Bonität des Schuldners überprüft.

3.) Einleitung des Mahnverfahrens

a) Eine erste schriftliche Mahnung wird an den Schuldner verschickt, um ihm Gelegenheit zur Reaktion zu geben
b) Erfolgt keine Zahlung, erhält der Schuldner nach 10 Tagen einen Anruf des Inkassounternehmens

Zitat Herr Himstedt:
"... Alle weiteren Maßnahmen hängen dann von seinem Verhalten und den von uns gleichzeitig ermittelten Informationen ab. Zusammengefasst kann man sagen: Das Vorgehen eines Inkassounternehmens beruht auf einer Mischung aus Psychologie, Taktik und Beharrlichkeit. Die Schuldner sind ja nicht Kunden des Inkassobüros. Darum können wir sie hartnäckig auf die geschuldete Leistung und die negativen Konsequenzen hinweisen, falls sie nicht zahlen sollten...

...Wir sagen ganz klar, daß uns Ausreden wie "Der Scheck liegt schon beim Chef" oder "Jetzt kümmere ich mich persönlich darum" hinreichend bekannt sind. Wichtig ist, beim Schuldner den Eindruck zu erwecken, daß er die Geduld des Gläubigers überzogen hat und dieser ihm eine letzte Chance einräumt, außergerichtlich seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

... Die Mehrzahl der Schuldner gehört nicht zu den "Zahlungswilligen". Anders ausgedrückt: Ihnen sind die Sorgen über den Kopf gewachsen. In solchen Fällen sieht sich das Inkassounternehmen eher als Vermittler, oft sogar als Schuldnerberater. Wir weisen den Schuldner beispielsweise auf die Möglichkeiten von Ratenzahlungen hin.

... Auf jeden Fall gilt aber: Das gerichtliche Mahnverfahren steht ganz hinten an. Eine gerichtliche Betreibung ist immer langwierig und kostenintensiv.

... Tipp: Inkassobüros gibt es in der Regel vor Ort. Erkundigen Sie sich bei der Auswahl, ob ein Unternehmen durch das zuständige Land- bzw. Amtsgericht zugelassen ist."

 

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