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Weitere Stellen für Bonitätsauskünfte, Auskunfteien

Hier finden Sie weitere Stellen, an denen Sie Bonitätsauskünfte einholen können:

Dun & Bradstreet Deutschland GmbH (ehemals Schimmelpfeng)

Tel.: 0180-5863333
Fax: 069-6609-2349
International
Tel.: +49-69-6609-2380
Fax: +49-69-6609-2305
E-Mail Addresse:
Service-de@dnb.com
www.dbgermany
Produkte aus dem Bereich Kreditmanagement/ Forderungsmanagement:
Preise: konkrete Preise richten sich extrem nach dem Umfang der von Ihnen angeforderten Informationen und sind unter Tel.: 0180-5863333 erfragbar.
 

Firma Bürgel

Das örtlich zuständige Bürgelunternehmen finden Sie unter: www.buergel.de
Sie können eine Musterauskunft am Beispiel einer GmbH ansehen

Sie können auch hier wählen zwischen Vollauskünften, Kurzauskünften, Auslandsauskünften,... Mediadatenn werden nicht mehr gehandelt - die Preise sind verhandelbar je nach Ihrem Auftragsvolumen (beispielsweise pro Jahr)

Auch Bürgel kooperiert mit europäischen Partnern, so dass Sie mit einer gut strukturierten Datenbank rechnen können.
 

Schufa

Motto: " Die SCHUFA - Organisation schützt Kreditgeber und Kreditnehmer."

Wer kann Auskünfte einholen? Sie können zu Ihrer Person die sog. "Schufa - Auskunft" einholen. Eine Liste der Adressen der Schufa vor Ort erhalten Sie unter:
www.schufa.de

Über Ihre Kunden oder potentiellen Geschäftspartner erhalten Sie nur Auskunft, wenn Sie als Vertragspartner der Schufa infrage kommen: Vertragspartner der SCHUFA-Gesellschaften sind Wirtschaftsunternehmen, die natürlichen Personen gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite geben. Dies können sein:
-- Geschäftsbanken
-- Sparkassen
-- Volks- und Raiffeisenbanken
-- Kreditkarten- und Leasinggesellschaften
-- Einzelhandels- und Versandhandelsunternehmen
-- Telekommunikationsunternehmen
-- Bausparkassen, soweit sie privaten Kunden Kredite geben
-- Versicherungen, soweit sie privaten Kunden Kredite geben
Die Vertragspartner erhalten nur dann von der SCHUFA Informationen, wenn sie in jedem Einzelfall ein berechtigtes Interesse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) glaubhaft nachweisen. Vertragspartner dürfen nur über solche Personen Auskünfte einholen, die mit ihnen ein konkretes, mit einem Kreditrisiko verbundenes Geschäft abschließen wollen.

 

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