|
|


Rendite

Informationsfundus

Rentenpapiere


Coaching:

|
|
Überblick über die Vielfalt der Wertpapiere
Festverzinsliche
Wertpapiere
Wertpapiere, bei denen die Zinsen für die gesamte
Laufzeit (meist 6-15 Jahre) auf einen bestimmten Satz festgelegt sind.
Ausgabe erfolgt zum Zwecke der Kapitalbeschaffung z.B. für neue Investitionen.
-
bonds - (engl.) festverzinsliche Wertpapiere.
-
Anleihen - Festverzinsliche Schuldverschreibung, deren
Tilgung vertraglich festgelegt ist. Sie werden nach öffentlichen Anleihen,
Industrieanleihen und Anleihen von Hypothekenbanken (Pfandbriefe) unterschieden.
-
Währungsanleihe - Anleihe, die auf eine bestimmte
andere Währung als die Landeswährung des Verkäufers ausgestellt
ist.
-
DM-Auslandsanleihen - sind in DM notierte Anleihen
von Staaten, Banken oder internationalen Organisationen.
-
Öffentliche Anleihen - werden u.a. von Bundesländern,
Städten oder staatlichen Organisationen (Post, Bahn) herausgegeben.
-
Wandelanleihen - können während der Laufzeit
in Aktien umgetauscht werden. Geschieht das nicht, bleiben Sie eine Anleihe
mit festvereinbartem Zinssatz.
-
Nullkuponanleihen - (Zerobonds) werfen zwar auf den
ersten Blick keine Zinsen ab, zählen aber zu den festverzinslichen
Wertpapieren.
-
Bundesanleihen - Schuldverschreibungen des Staates,
die ab einem bestimmten Punkt auch an der Börse gehandelt werden
-
Bundesobligationen - werden in regelmäßigen
Abständen in nummerieten Serien herausgegeben und können an der
Börse gehandelt werden.
-
Obligation - Festverzinsliches Wertpapier (auch Schuldverschreibung
oder Anleihe). Aussteller verpflichtet sich einen bestimmten Betrag zuzüglich
einer vereinbarten Vergütung (Zinsen) an den Urkunden-Inhaber zu zahlen.
-
Floaters sind Anleihen mit variablem Zins, werden
aber noch zu den Rentenwerten gerechnet.
-
Rentenpapiere - Andere Bezeichnung für festverzinsliche
Wertpapiere, Handel am Rentenmarkt (Teilbereich des gesamten
Kapitalmarktes).
-
Rentenmarkt ist der Teil des Kapitalmarktes, an dem
die festverzinslichen Wertpapiere (Rentenwerte) gehandelt werden.
-
Tafelgeschäft - Dem Anleger werden die Wertpapiere
ausgehändigt und dieser kümmert sich persönlich um die Verwaltung
und Einlösung der Zins- bzw. Dividendenscheine.
-
Bonus-Sparvertrag - Sparvertrag, bei dem zusätzlich
zu den jährlich üblichen Zinsen, je nach Laufzeit, noch ein entsprechender
Bonus ausgezahlt wird.
-
Genußschein - Wertpapier (ohne Stimmrecht)
zwischen Aktie und festverzinslichem Wertpapier, welches verschiedene Rechte
bescheinigt (z.B. Teihaberschaft am Reingewinn bzw. Liquiditätserlös
einer Gesellschaft).
-
Festgeld - Einlage bei einem Kreditinstitut, die
zu einem vorher genau bestimmten Zeitpunkt zurückgezahlt werden muß.
Nicht
festverzinsliche Wertpapiere
Hier sind Zinsen und Erträge Kursschwankungen unterworfen.
-
Aktie - Wertpapier, bescheinigt Anteilsrechte an einer
Aktiengesellschaft. Je nach den Rechten des Aktionärs unterscheidet
man nach Stammaktien ( immer stimmberechtigt) und Vorzugsaktien (meist
ohne Stimmrecht). Bei der Handelbarkeit der Aktien unterscheidet man nach
Inhaberaktien, Namensaktien und Vinkulierte Namensaktien.
-
Wertpapier - Urkunde (u.a. Aktie), die dem Inhaber
genau bezeichnete Rechte (z.B. finanzielle Teilhaberschaft) an einem Unternehmen
bescheinigt.
-
Effekten - Wertpapiere, nur noch selten gebrauchte,
ältere Bezeichung.
-
shares - (engl.) auch stocks genannte Bezeichnung
für Aktien und Anteile..
-
Inhaberaktie - Der Inhaber dieser Aktie kann, ohne
den Nachweis erbringen zu müssen, der rechtmäßige Inhaber
zu sein, alle in der Aktie verbrieften Rechte geltend machen.
-
Namensaktie - Sie ist auf den Namen des Aktieninhabers
im Aktienbuch eingetragen. Diese Eintragung muß bei Verkauf der Aktie
geändert werden.
-
Vinkulierte Namensaktie - Bei dieser besonderen Form
der Namensaktie ist die Eigentumsübertragung, entsprechend der Satzung,
abhängig von der Zustimmung der Aktiengesellschaft. Diese Maßnahme
soll eine Mehrheitsübernahme durch Konkurrenten bzw. Überfremdung
verhindert.
-
Stammaktie - Aktie mit vollen Stimmrecht (Hauptversammlung).
-
Vorzugsaktie - Aktie ohne jedes Stimmrecht, bietet
dafür aber Vorzüge bei der Dividendenausschüttung.
-
Gratisaktie - Wird dann an die Aktionäre ausgegeben,
wenn das Aktienkapital einer AG aus eigenen finanziellen Rücklagen
aufgestockt werden soll.
-
Emission - Neuausgabe von Wertpapieren zum Zwecke
der Kapitalbeschaffung. Man unterscheidet zwischen privatrechtlichen (z.B.
Aktien) und öffentlichen Emissionen (z.B.Bundesanleihen).
-
Neuemission - Wert von neu an die Börse gekommenen,
bisher noch nicht zugänglichen Papieren (1.Börsengang).
-
Edelmetalle - Heute kaum noch gebräuchliche Art
der Geldanlage, da nur noch selten starke Kursanstiege zu erwarten sind.
-
Index-Zertifikate - Schuldverschreibung, die sich
auf einen bestimmten Index (DAX, Rex, Nikkei) bezieht. Kursgewinne sind
außerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei.
-
Fonds - Investmentfonds bestehen aus mehreren, verschiedenen,
sorgfältig ausgewählten Wertpapieren (Aktien, Anleihen, Immobilien
u.a.) und werden nicht, wie Aktien, an der Börse gehandelt.
-
Fondsgebundene Lebensversicherung - Auch Fonds-Police
genannt. Bei einer Versicherungs-Gesellschaft abgeschlossener, langfristiger
Sparvertrag, der im Todesfall die Absicherung Dritter beinhaltet.
-
Devisen - Anspruch auf Zahlung ausländische Währungen;
Wertpapiere (Schecks,Wechsel).
-
Devisen-Termingeschäfte - Spekulation mit der
Entwicklung einer oder mehrerer verschiedener Währungen.
-
FIBOR-Future - Termingeschäft, bei dem mit dem
Zinssatz spekuliert wird, zu dem sich Banken untereinander Geld bei dreimonatiger
Laufzeit ausleihen.
-
Nebenwert - Wertpapiere kleinerer oder nur regional
bedeutender Firmen, die weniger gehandelt werden.
Termingeschäfte
Sammelbegriff für meist spekulative Geschäfte,
die bis zu einem festgelegten Termin und zu bestimmten Bedingungen getätigt
werden sollen. Termingeschäfte werden auf Waren (Rohstoffe), Währungen
oder Marktentwicklungen (Zins-Niveau) abgeschlossen. Sie waren in der Bundesrepublik
von 1931 bis 1970 für Wertpapiere verboten, sind aber seit 1970 in
Form von Optionsgeschäften wieder erlaubt.
-
Option - Bescheinigt das Recht, innerhalb eines vereinbarten
Zeitraums, ein vertraglich festgelegtes Angebot anzunehmen bzw. abzulehen
(Kauf/Verkauf).
-
Optionsschein - Kann an der Börse gehandelt werden
und berechtigt innerhalb einer festgelegten Frist zum Bezug von Aktien,
Devisen oder anderen Werten zu einem vorher festgelegten Preis. Optionsscheine
werden meist mit einer entsprechenden Anleihe herausgegeben, man nennt
sie auch Warrant.
-
Optionsanleihe - Schuldverschreibung einer AG, dieser
wird eine bestimmte Menge von Optionsscheinen beigelegt.
-
Wandelanleihe- -Anleihe, die unter bestimmten Voraussetzungen,
innerhalb eines festgelegten Zeitraum in eine Aktie des Unternehmens getauscht
werden kann.
-
Warrant - (engl.) Optionsschein
-
Termingeld - Oberbegriff für, bei Kreditinstituten
gemachte Einlagen mit festvereinbarter Laufzeit.
-
BOBL-Future - Termingeschäft, daß auf Zinsveränderungen
spekuliert, aufgrund einer fiktiven Bundesanleihe mit Restlaufzeit von
3,5 - 5 Jahren.
-
BUND-Future - Termingeschäft auf Grundlage einer
fiktiven Bundes-Anleihe mit Restlaufzeit von 8,5 - 10 Jahren, bei dem auf
Zinsveränderungen spekuliert wird.
-
BUXL-Future - Termingeschäft aufgrund einer fiktiven
Bundesnaleihe mit Restlaufzeit von 15 - 30 Jhren, bei dem auf Zinsveränderungen
spekuliert wird.
-
Capped Warrants - Besondere Art der Optionsscheine
-
Dax-Future - Termingeschäft, bei dem auf die
Entwicklung des Deutschen Aktien Index (DAX) spekuliert wird.
-
Differenz-Geschäfte - Termingeschäfte, mit
meist börsengehandelten Wertpapieren auf der Grundlage von Wertschwankungen
Weitere Bezeichnungen:
Abzinsungspapiere
Wertpapiere werden zu einem niedrigeren Preis als dem
eigentlichen Wert herausgegeben.
Derivate
Anlagen, die sich aus anderen Formen der Geldanlage ableiten
lassen.
Vorbörse
telefonischer und fernschriftlicher Handel mit Wertpapieren
unter den Banken, bevor diese offiziell an die Börse gehen.
Läßt mitunter schon die Weiterentwicklung erahnen.
Effektiv-Verzinsung
(Rendite) berücksichtigt bei der Berechnung die
Kosten, die den Gewinn schmälern; außerdem ist der Unterschied
zwischen vor und nach der Versteuerung zu beachten.
Fibor
Zu diesem Zinssatz leihen sich Banken untereinander
Geld, mit einer Laufzeit von 3 Monaten.
Fibor-Konto
Geldanlage, die nur von wenigen Banken angeboten wird
und deren Zinssatz dem Fibor, in bestimmten Abständen angepaßt
wird.
zurück zu:

Was Menschen bewegt!
Am Arbeitsplatz, in der Freizeit ...
|
|
|