Eine Aktie ist eine Urkunde, die Ihnen schriftlich bestätigt,
daß Sie Anteile an einem bestimmten Unternehmen, in der bezeichneten
Höhe besitzen. Jede Firma, die für ihre Gründung oder Expansion
Geld benötigt aber keinen Bankkredit aufnehmen will, kann diese Anteilscheine
ausgeben und zur Aktiengesellschaft werden.
Belegschaftsaktien
Diese Aktien werden nur an Firmen-Mitarbeiter, zu einem
häufig geringeren Preis, als dem derzeitigen Börsenkurs, ausgegeben.
Sie bieten meist auch noch einen Steuervorteil und dürfen erst nach
einer sogenannten Sperrfrist weiterverkauft werden. Sie enthalten ansonsten
dieselben Rechte und Pflichten wie andere Aktien.
Gratisaktie
Sie dient der Umwandlung von offenen Rücklagen in
dividendenberechtigtes Kapital. Hier verändert sich für den Aktionär
nicht der Wert seiner Beteiligung, sondern lediglich die Anzahl der Aktien.
Inhaber-Aktien
Das ist die gebräuchlichste Art der Aktie. Dem namentlich
bekannten Aktieninhaber stehen alle Rechte und Pflichten aus dem Aktienbesitz
zu. Beim Inhaberwechsel (z.B. Verkauf) wird die Aktie übergeben.
Namensaktie
Hier gilt gegenüber der Aktiengesellschaft nur der
als Aktionär, der auch im Aktienbuch eingetragen ist. Im Gegensatz
zur Inhaberaktie bedarf die Übertragung an den Käufer einer schriftlichen
Erklärung durch den Verkäufer.
Vinkulierte Namensaktie
Dies ist eine besondere Form der Namensaktie. Sie kann
nur weitergegeben werden, wenn der Vorstand seine Zustimmung dazu gegeben
hat. Diese Bestimmung ist in der Satzung der Aktiengesellschaft festgehalten
und dient der Vernmeidung einer heimlichen Mehrheitsübernahme durch
Konkurrenten oder andere Firmen.
Quotenaktie
Diese Aktien bezeichnen keinen festen Betrag (Nennwert),
sondern einen bestimmten prozentualen Anteil an der Aktiengesellschaft.
Stammaktie
Das sind die ganz normalen stimmberechtigten Aktien.
Vorzugaktien
Hier kann der Aktionär auf der Hauptversammlung
nicht über die zukünftige Vorgehensweise des Unternehmens mitbestimmen.
Sein Vorteil besteht darin, daß ihm eine Mindestdividende zusteht,
welche bei Ausfall zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt werden
muß.
Zusatzaktie
Hierbei handelt es sich um eine Gratisaktie, die nur
einen anderen Namen trägt.
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