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Optionen - Optionsscheine

Die Optionen
Der Handel mit Optionsscheinen
Lesen des Börsenteils bzgl. Optionen

Die Optionen

Mit dem Kauf einer Option erhält der Anleger nicht ein bestimmtes Wertpapier, sondern das Recht, eine vereinbarte Menge, eines bestimmten Wertpapiers, bis zu einem bestimmten Termin, zu einem bestimmten Preis (Basispreis) zu kaufen bzw. zu verkaufen. Der Käufer kann innerhalb dieses Zeitraums jederzeit von seinem vertraglich vereinbarten Recht Gebrauch machen, ist aber nicht verpflichtet diese Option überhaupt zu nutzen. Außerdem kann er, während dieses Zeitraums, die Option an Dritte  weiterverkaufen. Unabhängig  von der Geschäftsentwicklung, zahlt der Käufer dafür einen Optionspreis. Diese Prämie kann er nicht vom Verkäufer zurückfordern. Der Verkäufer, auch Stillhalter genannt, ist verpflichtet diese Option bis zum Fälligkeitstermin aufrecht zu erhalten.

  • Das eigentliche Optionsgeschäft besteht im Grunde aus zwei Geschäftsakten. Im ersten Teil geht es um den Optionsvertrag und die Zahlung des Basispreises. Im zweiten Teil geht es um das, dem Vertrag zugrunde liegende, Wertpapiergeschäft und die Zahlung der Prämie.
  • Der Optionspreis ist der Preis für die Option und hängt von Angebot und Nachfrage, aber auch von der Laufzeit sowie den zuerwartenden Kursschwankungen des betreffenden Wertpapiers ab. Löst der Käufer seine Option bis zum Ende der Laufzeit nicht ein, kann der Verkäufer den Optionspreis ohne weitere Gegenleistung behalten.
  • Der Basispreis  ist der festgesetzte Preis, für die in der Option enthaltenen Werte, unabhängig von dem derzeitigen tatsächlichen Wert an der Börse.
  • Für die an der Börse notierten Optionsverträge gibt es feste Laufzeiten, die max. neun Monate betragen. Daraus ergeben sich, je nach Eintritt in den Optionskontrakt die unterschiedlichen Laufzeiten.
  • Damit es sich überhaupt lohnt, eine Option einzulösen, muß der Basiswert mindestens den Break-Even-Point erreichen.
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Es gibt vier verschiedene Varianten des Optionsgeschäfts.
  • Beim Kauf einer Kaufoption (Lang Call) rechnet der Anleger mit steigenden Kursen. Er kauft einen Call mit Basispreis und Fälligkeit und zahlt dem Verkäufer (Stillhalter) je Aktie eine Prämie (Optionspreis) . Gewinn macht er nur, wenn der Kurs während der Laufzeit über den Basispreis steigt, bzw. bei Fristablauf über dem Basispreis plus Optionspreis liegt. Der Optionskäufer kann in diesem Fall maximal seinen Einsatz (Optionspreis) verlieren.
  • Beim Kauf einer Verkaufsoption (Long Put) hat der Anleger Aktien im Depot, bei denen er mit fallenden Kursen rechnet, diese aber nicht unbedingt abgeben möchte. Er kauft einen Put mit einem höheren Basispreis zu einer bestimmten Prämie. Geht der Kurs jetzt, wie erwartet unter den Basispreis, hat der Anleger zwei Möglichkeiten. Er kann seine Option zum vereinbarten Preis einlösen oder er verkauft die Verkaufsoption zum nun höheren Preis und kann somit durch den Gewinn bei der Option, den Verlust bei der Aktie teilweise ausgleichen.
  • Beim Verkauf einer Kaufoption (Short Call) ist der sogenannte Stillhalter der Anleger und rechnet mit fallenden Kursen bzw. Kursstillstand seiner Aktien. Er ist also gewillt bei Optionseinlösung seine Aktien gegen den vereinbarten Preis abzugeben. Wird die Option nicht eingelöst, kann er auf jeden Fall die Prämie behalten. Steigen nun wider Erwarten die Kurse, und der Anleger kann bei Optionseinlösung  die erforderliche Anzahl der Aktien nicht vorlegen, muß er diese zum gestiegenen Kurs nachkaufen und  zum vereinbarten Preis aushändigen. In diesem Fall würde er, durch die Verpflichtung zur Lieferung,  hohe Verluste erleiden.
  • Beim Verkauf einer Verkaufsoption (Short Put) wird mit der Steigerung, zumindest aber mit der Stagnation des Kurses gerechnet. Hier muß der Stillhalter die Aktien gegen Bargeld abnehmen, wenn die Option eingelöst wird. Der Maximalgewinn beschränkt sich hier auf die eingenommene Prämie.

 

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