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Rentenpapiere


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Optionen - Optionsscheine
Die Optionen
Mit dem Kauf einer Option erhält der Anleger
nicht ein bestimmtes Wertpapier, sondern das Recht, eine vereinbarte
Menge, eines bestimmten Wertpapiers, bis zu einem bestimmten Termin, zu
einem bestimmten Preis (Basispreis) zu kaufen bzw. zu verkaufen. Der Käufer
kann innerhalb dieses Zeitraums jederzeit von seinem vertraglich vereinbarten
Recht Gebrauch machen, ist aber nicht verpflichtet diese Option überhaupt
zu nutzen. Außerdem kann er, während dieses Zeitraums, die Option
an Dritte weiterverkaufen. Unabhängig von der Geschäftsentwicklung,
zahlt der Käufer dafür einen Optionspreis. Diese Prämie
kann er nicht vom Verkäufer zurückfordern. Der Verkäufer,
auch Stillhalter genannt, ist verpflichtet diese Option bis zum Fälligkeitstermin
aufrecht zu erhalten.
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Das eigentliche Optionsgeschäft besteht im Grunde
aus zwei Geschäftsakten. Im ersten Teil geht es um den Optionsvertrag
und die Zahlung des Basispreises. Im zweiten Teil geht es um das, dem Vertrag
zugrunde liegende, Wertpapiergeschäft und die Zahlung der Prämie.
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Der Optionspreis ist der Preis für die Option
und hängt von Angebot und Nachfrage, aber auch von der Laufzeit sowie
den zuerwartenden Kursschwankungen des betreffenden Wertpapiers ab. Löst
der Käufer seine Option bis zum Ende der Laufzeit nicht ein, kann
der Verkäufer den Optionspreis ohne weitere Gegenleistung behalten.
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Der Basispreis ist der festgesetzte Preis, für
die in der Option enthaltenen Werte, unabhängig von dem derzeitigen
tatsächlichen Wert an der Börse.
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Für die an der Börse notierten Optionsverträge
gibt es feste
Laufzeiten, die max. neun Monate betragen. Daraus
ergeben sich, je nach Eintritt in den Optionskontrakt die unterschiedlichen
Laufzeiten.
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Damit es sich überhaupt lohnt, eine Option einzulösen,
muß der Basiswert mindestens den Break-Even-Point
erreichen.
Es gibt vier verschiedene Varianten des Optionsgeschäfts.
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Beim Kauf einer Kaufoption (Lang Call) rechnet der
Anleger mit steigenden Kursen. Er kauft einen Call mit Basispreis und Fälligkeit
und zahlt dem Verkäufer (Stillhalter) je Aktie eine Prämie (Optionspreis)
. Gewinn macht er nur, wenn der Kurs während der Laufzeit über
den Basispreis steigt, bzw. bei Fristablauf über dem Basispreis plus
Optionspreis liegt. Der Optionskäufer kann in diesem Fall maximal
seinen Einsatz (Optionspreis) verlieren.
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Beim Kauf einer Verkaufsoption (Long Put) hat der
Anleger Aktien im Depot, bei denen er mit fallenden Kursen rechnet, diese
aber nicht unbedingt abgeben möchte. Er kauft einen Put mit einem
höheren Basispreis zu einer bestimmten Prämie. Geht der Kurs
jetzt, wie erwartet unter den Basispreis, hat der Anleger zwei Möglichkeiten.
Er kann seine Option zum vereinbarten Preis einlösen oder er verkauft
die Verkaufsoption zum nun höheren Preis und kann somit durch den
Gewinn bei der Option, den Verlust bei der Aktie teilweise ausgleichen.
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Beim Verkauf einer Kaufoption (Short Call) ist der
sogenannte Stillhalter der Anleger und rechnet mit fallenden Kursen bzw.
Kursstillstand seiner Aktien. Er ist also gewillt bei Optionseinlösung
seine Aktien gegen den vereinbarten Preis abzugeben. Wird die Option nicht
eingelöst, kann er auf jeden Fall die Prämie behalten. Steigen
nun wider Erwarten die Kurse, und der Anleger kann bei Optionseinlösung
die erforderliche Anzahl der Aktien nicht vorlegen, muß er diese
zum gestiegenen Kurs nachkaufen und zum vereinbarten Preis aushändigen.
In diesem Fall würde er, durch die Verpflichtung zur Lieferung,
hohe Verluste erleiden.
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Beim Verkauf einer Verkaufsoption (Short Put) wird
mit der Steigerung, zumindest aber mit der Stagnation des Kurses gerechnet.
Hier muß der Stillhalter die Aktien gegen Bargeld abnehmen, wenn
die Option eingelöst wird. Der Maximalgewinn beschränkt sich
hier auf die eingenommene Prämie.
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