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Infos zu Gebühren, Steuern,  Dividenden und Hauptversammlung

Gebühren:
Jede Bank verlangt für Ihre verschiedenen Dienstleistungen Gebühren. Da Sie die Aktien ja nicht persönlich "einkaufen" und "verkaufen" können, fallen neben den Depotgebühren noch sogenannte Provisionen an. Das können bei den sogenannten Filialbanken für Kauf bzw. Verkauf jeweils bis zu 3 % der Gesamtsumme sein, mindestens aber eine Gebührenpauschale. Bei den sogenannten Billig- oder Direktbanken sparen Sie mitunter über die Hälfte bei den Gebühren ein. Bei Online-Banken kann es noch billiger werden. Auch diese bearbeiten Ihre Orders korrekt, nur werden Sie dort wenig Beratung finden, haben aber auch die Möglichkeit, die Kurse ständig aktuell abrufen. Manche bieten sogar ein Musterdepot, in dem Sie Ihre Kurse verfolgen können.Wie gesagt, erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Gebühren. TIP:  Anhand Ihres Depotvolumens können Sie bei uns, unter zu Hilfenahme unserer einfach gestalteten Tabelle, die sieben günstigsten Broker-Anbieter finden.

Steuern:
Beim Aktienverkauf sollte man  genau darauf achten, welcher Zeitraum (Spekulationsfrist) zwischen Kauf und Verkauf vergangen ist. Nach den neuesten Verordnungen (1.1.99) sind Kursgewinne nur dann steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr liegt. Ist die Frist kürzer, werden die Kursgewinne als Einkommen angesehen und dementsprechend versteuert (Einkommensteuerbescheid). Auf jeden Fall, sollten Sie Ihrer Bank auch einen Freistellungsauftrag vorlegen, damit Sie die Dividende samt Körperschaftssteuer in voller Höhe bzw. bis zur Freistellungsgrenze ausgezahlt bekommen. Achtung:  Freibetrag bis Ende des Jahres: 6.100,--/12.200,-- DM ;  ab 2000: 3.100,-- /6.200,--DM für Alleinstehende/Ehepaare.

Dividende:
Die Dividende ist die Gewinnausschüttung der Aktiengesellschaft. Sie wird von dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vorgeschlagen und muß von der Hauptversammlung genehmigt werden. Bei deutschen Firmen wird die Dividende einmal jährlich ausgeschüttet. An diesem Tag sinkt der Aktienkurs um deren Höhe, da sie aus dem Eigenkapital der Aktiengesellschaft genommen wird. Die Dividenden kann auch dann an die Aktionäre ausgezahlt werden, wenn in dem vergangenen Jahr keine Gewinne erzielt wurden.

Hauptversammlung:
Mindestens einmal im Jahr findet die Hauptversammlung statt. Hierzu werden alle stimmberechtigten Aktionäre schriftlich eingeladen. Diese Einladung ist Ihre Eintrittskarte und Ihr Stimmrecht .Hier muß der Vorstand und der Aufsichtsrat gegenüber den Aktionären Rechenschaft über das vergangene Geschäftsjahr ablegen. Bilanzen und Geschäftsberichte werden vorgelegt. Die Aktionäre haben das Recht Fragen zu stellen. In der Hauptversammlung wird aber auch z.B. über evtl. Satzungsänderungen, Neuwahl des Aufsichtsrates, Dividenenausschüttung oder Kapitalerhöhungen abgestimmt. Jede Aktie hat eine Stimme, wer 50 Aktien hält, hat also 50 Stimmen. Die Teilnahme ist freiwillig und kann per Vollmacht einer anderen Person oder Institution (Bank) übertragen werden. Die Kosten für Anfahrt und evtl. Hotelaufenthalt etc. trägt der Aktionär selbst. So eine Hauptversammlung kann von ziemlich turbulent bis urgemütlich sein, es kommt dabei auf die Zahl und die Diskussionsfreude der Aktionäre an.

 

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