Gebühren:
Jede Bank verlangt für Ihre verschiedenen Dienstleistungen
Gebühren. Da Sie die Aktien ja nicht persönlich "einkaufen" und
"verkaufen" können, fallen neben den Depotgebühren noch sogenannte
Provisionen an. Das können bei den sogenannten Filialbanken für
Kauf bzw. Verkauf jeweils bis zu 3 % der Gesamtsumme sein, mindestens aber
eine Gebührenpauschale. Bei den sogenannten Billig- oder Direktbanken
sparen Sie mitunter über die Hälfte bei den Gebühren ein.
Bei Online-Banken kann es noch billiger werden. Auch diese bearbeiten Ihre
Orders korrekt, nur werden Sie dort wenig Beratung finden, haben aber auch
die Möglichkeit, die Kurse ständig aktuell abrufen. Manche bieten
sogar ein Musterdepot, in dem Sie Ihre Kurse verfolgen können.Wie
gesagt, erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Gebühren. TIP:
Anhand Ihres Depotvolumens können Sie bei uns, unter zu Hilfenahme
unserer einfach gestalteten Tabelle, die sieben günstigsten .
Steuern:
Beim Aktienverkauf sollte man genau darauf achten,
welcher Zeitraum (Spekulationsfrist) zwischen Kauf und Verkauf vergangen
ist. Nach den neuesten Verordnungen (1.1.99) sind Kursgewinne nur dann
steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr liegt. Ist
die Frist kürzer, werden die Kursgewinne als Einkommen angesehen und
dementsprechend versteuert (Einkommensteuerbescheid). Auf jeden Fall, sollten
Sie Ihrer Bank auch einen Freistellungsauftrag vorlegen, damit Sie die
Dividende samt Körperschaftssteuer in voller Höhe bzw. bis zur
Freistellungsgrenze ausgezahlt bekommen.
Achtung: Freibetrag
bis Ende des Jahres: 6.100,--/12.200,-- DM ; ab 2000: 3.100,--
/6.200,--DM für Alleinstehende/Ehepaare.
Dividende:
Die Dividende ist die Gewinnausschüttung der Aktiengesellschaft.
Sie wird von dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vorgeschlagen und muß
von der Hauptversammlung genehmigt werden. Bei deutschen Firmen wird die
Dividende einmal jährlich ausgeschüttet. An diesem Tag sinkt
der Aktienkurs um deren Höhe, da sie aus dem Eigenkapital der Aktiengesellschaft
genommen wird. Die Dividenden kann auch dann an die Aktionäre ausgezahlt
werden, wenn in dem vergangenen Jahr keine Gewinne erzielt wurden.
Hauptversammlung:
Mindestens einmal im Jahr findet die Hauptversammlung
statt. Hierzu werden alle stimmberechtigten Aktionäre schriftlich
eingeladen. Diese Einladung ist Ihre Eintrittskarte und Ihr Stimmrecht
.Hier muß der Vorstand und der Aufsichtsrat gegenüber den Aktionären
Rechenschaft über das vergangene Geschäftsjahr ablegen. Bilanzen
und Geschäftsberichte werden vorgelegt. Die Aktionäre haben das
Recht Fragen zu stellen. In der Hauptversammlung wird aber auch z.B. über
evtl. Satzungsänderungen, Neuwahl des Aufsichtsrates, Dividenenausschüttung
oder Kapitalerhöhungen abgestimmt. Jede Aktie hat eine Stimme, wer
50 Aktien hält, hat also 50 Stimmen. Die Teilnahme ist freiwillig
und kann per Vollmacht einer anderen Person oder Institution (Bank) übertragen
werden. Die Kosten für Anfahrt und evtl. Hotelaufenthalt etc. trägt
der Aktionär selbst. So eine Hauptversammlung kann von ziemlich turbulent
bis urgemütlich sein, es kommt dabei auf die Zahl und die Diskussionsfreude
der Aktionäre an.
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