Als Devisen gelten Ansprüche auf Zahlungen in fremder
Währung, beispielsweise Guthaben bei ausländischen Banken, sowie
zahlbare Schecks oder Wechsel in Fremdwährung. Bei Devisen handelt
es sich also immer um ausländisches Geld auf beliebigen Konten. Die
bei der heimischen Bank eingewechselte Währung des Urlaubsziels nennt
man Sorten. Grundsätzlich gilt für den Devisenhandel: die Währungen
müssen untereinander austauschbar sein und es sind nur die Währungen
zugelassen, deren offizieller Wechselkurs mindestens einmal täglich
festgestellt wird. Für die Geldanlage in Devisen gibt es zwei Möglichkeiten.
Devisenkassageschäfte sind z.B. der Kauf einer
fremden Währung (z.B. Pfund, Dollar o. Franc), die der Bankkunde spätestens
zwei Werktage nach Geschäftsabschluß in einer anderen Währung
(z.B. DM) bezahlen muß. Auch private oder geschäftliche
Überweisungen ins Ausland gelten als Kassageschäfte.
Devisenterminsgeschäfte dienen entweder der Spekulation
mit schwankenden Devisenkursen oder der Absicherung gege Kursverluste bei
Geschäften mit ausländischen Unternehmen oder Wertpapieren.
Bei der Devisenspekulation
rechnet der Anleger mit
dem Anstieg eines bestimmten Währungskurses innerhalb eines bestimmten
Zeitraumes. Er vereinbart beispielsweise mit seiner Bank folgendes Devisentermingeschäft:
Er kauft mit Termin in 6 Monaten 100 000 Dollar zum derzeitigen Kurs von
1,70 DM. Innerhalb dieses Zeitraums steigt der Kurs auf 1,90 DM. Nun kann
der Anleger von seiner Bank den vereinbarten Dollarbetrag fordern und bezahlt
dafür nur den Gegenwert von 170 000 DM. Jetzt hat er die Möglichkeit,
den Dollarbetrag für 190 000 DM weiterverkaufen und hat 20 000 DM
Gewinn gemacht.
Beispiel für Devisenkursabsicherung: Ein Lieferant
vereinbart mit einem ausländischen Großhändler die Lieferung
einer Ware zum einem festen Gesamtpreis von 100 000 Dollar, Termin für
Lieferung und Bezahlung in 6 Monaten. Der aktuelle Kurs liegt bei 1,70
DM. Der Liefrant befürchtet innerhalb dieser Frist einen Kursabfall
auf 1,50 DM. Um sich gegen den drohenden Verlust abzusichern, vereinbart
der Lieferant mit der Bank ein Devisentermingeschäft. Er wird an die
Bank zum Termin in 6 Monaten den Betrag von 100 000 Dollar zahlen und erhält
von der Bank DM zum derzeitigen Dollarkurs, also 170 000 DM abzüglich
der bei Geschäftsabschluß ausgehandelten Gebühr.
Die Devisenkursbildung richtet sich nach Angebot und
Nachfrage. Es werden immer drei Kurse: Geld-, Brief- und Mittelkurs ermittelt.
Der Geldkurs ist aus der Sicht des Kunden, der Preis, den die Bank ihm
für die angebotene Fremdwährung zahlt; den Briefkurs zahlt der
Kunde an die Bank, wenn er Fremdwährung einkauft. Der Mittelkurs dient
nur statistischen Zwecken.
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