Im ZFZR werden Fahrzeug- und Halterdaten nach folgenden Anhaltspunkten
erfaßt, gespeichert und verarbeitet:
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zugelassene Fahrzeuge, auch für die Dauer von 5 Jahren nach dem endgültigen
Außerbetriebsetzen, mit amtlichem Kennzeichen
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vorrübergehend stillgelegte Fahrzeuge
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Fahrzeuge mit Ausführkennzeichen
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rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
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Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
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saisonale Kennzeichen
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sämtliche Fahrzeuge von Behörden mit Sonderkennzeichen
Ausnahme: Bundeswehrfahrzeuge sind bei der Zentralen Militärkraftfahrtstelle
in Düsseldorf registriert.
Die Meldungen erfolgen bei:
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Neuzulassung
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Umschreibung
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Löschung
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vorrübergehender Stillegung
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Veränderungen, die im Fahrzeugbrief und -schein aufgeführt werden.
Die Meldung beinhaltet:
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Namen und Anschrift des Fahrzeughalters
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technische Angaben zum Fahrzeug
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FIN (Fahrzeugidentifizierungsnummmer, früher Fahrgestellnummer)
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Nummer des Fahrzeugbriefes
Folgende Leistungen erbringt das ZFZR:
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Auskünfte über Fahrzeug- und Halterdaten (z.B. für polizeiliche
Ermittlungen)
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Eigentumssicherung am Fahrzeug
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Bereitstellung der umfassenden Daten für statistische und marktWirtschaftliche
Auswertung
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Nutzung der Anschriften von Kfz-Haltern z.B. für Rückrufaktionen
der Hersteller im Falle von gefährlichen technischen Mängeln
am Fahrzeug
Quelle: Kraftfahrtbundesamt, Flensburg,