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incl. Hinweisen und Adressen zu speziellen Informationen
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Zentrales Fahrerlaubnisregister ZFER, Flensburg
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Das ZFER wurde am 1.1.1999 eingerichtet. Diese Einrichtunge wurde von der
Bundesregierung per Gesetz bestimmt. Darin werden die Daten der ca. 50
Mio. Führerscheininhaber gespeichert.
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Erste Teile der Zweiten EU-Führerscheinrichtllinien sind mit der Verordnung
zur Umsetzung der Richtlinien 91/439/EWG des Rates vom 29.07.1991 über
den Führerschein und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften vom 19.06.1996 (BGBl. I, S. 885) in normales Recht umgesetzt
worden.
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Mit dieser Änderung entfällt die Verpflichtung zum Umtausch der
Fahrerlaubnis aus EU-Mitgliedstaaten bei Verlegung des Wohnsitzes in die
BRD. Personen, die ihre Fahrerlaubnis noch nicht länger als 2 Jahre
besitzen, müssen diese im Register für Fahranfänger auf
Probe, im KBA registrieren lassen.
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Mit der Neufassung des Straßenverkehrsgesetzes und durch Anpassung
weiterer Gesetze wurde die Zweite Führerscheinrichtlinie komplettin
nationales Recht umgewandelt. Seit Inkrafttreten der neuen Regelung gilt
für neue Führerscheine und -Anträge das EU-einheitliche
Klassensystem, das mittels Buchstaben dargestellt wird.
Um sicherzustellen, daß jeder Führerscheininhaber nur eine
Fahrerlaubnis besitzt und um eine intensive Zusammenarbeit unter den verschiedenen
Registrierungsbehörden der Mitgliedsländer zu gewährleisten,
wurde das ZFER eingerichtet. Dieses Register speichert keine Anschriften,
nur sogenannte Positivdaten.
Quelle: Kraftfahrtbundesamt, Flensburg,
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