Im VZR mit seinen 24 Registergruppen sind alle auffälliggewordenen
Verkehrsteilnehmer mit ihren Eintragungen, sowie alle Fahranfänger
auf Probe eingetragen.
Das VZR erfaßt hauptsächlich folgende Entscheidungen:
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Versagung, Entzug oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde
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Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 40,--
€ oder einem Fahrverbot von den Bußgeldbehörden geahndet wurden
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Verurteilung wegen einer Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am
Straßenverkehr, die von Gerichten ausgesprochen wurden
Nur rechtskräftige bzw. bestandskräftige Entscheidungen werden
hier registriert.
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Der Zweck dieser Mitteilungen ist es, Entscheidungen der jeweils zuständigen
Stellen vorzubereiten. Dieses Auskunftsystem soll im wesentlichen die Allgemeinheit
vor ungeeigneten Kraftfahrern schützen.
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Dieses Mehrfachtäter-Punktsystem soll den auffällig gewordenen
Verkehrsteilnehmer veranlassen, sein Verhalten den Vorschriften anzupassen.
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Der Führerscheinentzug soll erst die letzte der möglichen Entscheidungen
sein.
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Die endgültige Entscheidung wird von der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde
in eigener Verantwortung und nicht vom KBA getroffen.
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Der "Punkte-Rabatt" wird auf Länderebene gewährt.
Nähere Auskünfte erteilen auch die Fahrerlaubnisbehörden.
Quelle: Kraftfahrtbundesamt, Flensburg,