Verkehrszentralregister VZR, Flensburg

Im VZR mit seinen 24 Registergruppen sind alle auffälliggewordenen Verkehrsteilnehmer mit ihren Eintragungen, sowie alle Fahranfänger auf Probe eingetragen.

Das VZR erfaßt hauptsächlich folgende Entscheidungen:

  • Versagung, Entzug oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde
  • Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 40,-- € oder einem Fahrverbot von den Bußgeldbehörden geahndet wurden
  • Verurteilung wegen einer Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr, die von Gerichten ausgesprochen wurden
Nur rechtskräftige bzw. bestandskräftige Entscheidungen werden hier registriert.
  • Der Zweck dieser Mitteilungen ist es, Entscheidungen der jeweils zuständigen Stellen vorzubereiten. Dieses Auskunftsystem soll im wesentlichen die Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrern schützen.
  • Dieses Mehrfachtäter-Punktsystem soll den auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer veranlassen, sein Verhalten den Vorschriften anzupassen.
  • Der Führerscheinentzug soll erst die letzte der möglichen Entscheidungen sein.
  • Die  endgültige Entscheidung wird von der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde in eigener Verantwortung und nicht vom KBA getroffen.
  • Der "Punkte-Rabatt" wird auf Länderebene gewährt.
Nähere Auskünfte erteilen auch die Fahrerlaubnisbehörden.
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Quelle: Kraftfahrtbundesamt, Flensburg, http://www.kba.de

 

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