der Führerschein auf Probe
Die Probezeit von zwei Jahren bleibt bestehen. Wenn der Fahranfänger
aber innerhalb dieser Probezeit mit einem schwerwiegenden oder einem zweiten
geringfügigen Delikt auffällt, verlängert sich die Probezeit
um 2 Jahre, also auf vier Jahre.
Wird der Fahranfänger erneut innerhalb der Probezeit und nach Teilnahme am Aufbauseminar auffällig, wird eine verkehrspsychologische Beratung nahegelegt. Sollte danach innerhalb der Probezeit erneut eine Zuwiderhandlung begangen werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Punkte-Tilgung und Fristen2 Jahre:
Quelle: Kraftfahrtbundesamt, Flensburg, http://www.kba.de
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