Die infoquelle ist ein kostenfreies Online Magazin. Schwerpunkt ist die Aufarbeitung von Informationen zu just-in-case-Wissen, incl. Hinweisen und Adressen zu speziellen Informationen   


..
  Versicherung
..

  Auto, KFZ
...

  Autoversicherung
..

  Punkte-Katalog
..

  Punkte-Regelung
  Probezeit
  Punktetilgung
  Knöllchen
...

  Verkehrszentralregister
  Fahrzeugregister
  Fahrerlaubnisregister
  EU-Führerschein
...

  Auskunft aus dem
   Punkteregister

Falschparken & die leidigen Knöllchen

Nicht nur der Autofahrer, alle kennen das Problem der Parkplatznot. Die infoquelle rät Ihnen, wann und wie Sie sich wehren können.
Wann können Sie sich wehren:
  • falscher Vorwurf:
    • Der Autofahrer hat nicht geparkt, sondern nur weniger als 3 Minuten angehalten.
    • Der Wagen hatte einen Motorschaden, und ist auf der Autobahn liegengeblieben, also keine absichtliche Handlung.
  • berechtigter Vorwurf, aber keine Rechtswidrigkeit:
    • Der Fahrer mußte einen Schwerkranken schnellstens einliefern und parkte deshalb regelwidrig vor dem Krankenhaus.
  • berechtigter Vorwurf, aber kein schuldhaftes Verhalten:
    • Der Wagen wurde abends vorschriftsmäßig abgestellt und das Verbotsschild erst am nächsten Morgen aufgestellt.
Die Justiz erkennt also als Rechtfertigung nur eine wirkliche Notsituation an. Wird ein Fahrzeug in einer solchen Lage abgeschleppt, können zwar die Verwarnungs- bzw. Bußgelder erlassen werden, die Abschleppkosten müssen trotzdem gezahlt werden.
infoquelle Wirtschaftsmagazinnach oben
Wie können Sie sich wehren:

Zahlen Sie das Verwarnungsgeld innerhalb der angegeben Frist ist die Angelegenheit erledigt. Zahlen Sie aber nicht und reagieren auch auf den Verwarnungsgeldbescheid nicht, werden Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Dieser beinhaltet dann nicht nur das Verwarnungsgeld, sondern erhöht sich um 10,00 € Verwaltungsgebühr und ca. 4,00 € Zustellungskosten.

Dem Verwarnungsgeld-Bescheid liegt in der Regel ein Anhörungsbogen bei. Sind Sie also mit dem Bescheid nicht einverstanden, dann füllen Sie diesen Bogen aus. Sie können aber auch den Fall aus Ihrer Sicht in anderer schriftlicher Form darstellen. Diesen Einspruch können Sie innerhalb ein Frist von  zwei Wochen einlegen. Teilt die Bußgeldstelle Ihre Ansicht, hat sie die Möglichkeit das Verfahren einzustellen. Ist dies nicht der Fall, wird die Angelegenheit über die Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht vorgelegt. Sollte der Vorfall vor dem Amtsgericht nicht zu Ihren Gunsten entschieden werden, müssen sie mit mit Verfahrenskosten in Höhe von 300,00 bis 350,00 € rechnen.

 

infoquelle.de, das naturwissenschaftliche Wirtschaftsmagazin zu Themen, die Menschen bewegen
weiter zu:
Verkehrszentralregister
infoquelle.de, das naturwissenschaftliche Wirtschaftsmagazin zu Themen, die Menschen bewegen