Nicht nur der Autofahrer, alle kennen das Problem der Parkplatznot. Die
infoquelle rät Ihnen, wann und wie Sie sich wehren können.
Wann können Sie sich wehren:
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falscher Vorwurf:
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Der Autofahrer hat nicht geparkt, sondern nur weniger als 3 Minuten angehalten.
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Der Wagen hatte einen Motorschaden, und ist auf der Autobahn liegengeblieben,
also keine absichtliche Handlung.
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berechtigter Vorwurf, aber keine Rechtswidrigkeit:
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Der Fahrer mußte einen Schwerkranken schnellstens einliefern und
parkte deshalb regelwidrig vor dem Krankenhaus.
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berechtigter Vorwurf, aber kein schuldhaftes Verhalten:
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Der Wagen wurde abends vorschriftsmäßig abgestellt und das Verbotsschild
erst am nächsten Morgen aufgestellt.
Die Justiz erkennt also als Rechtfertigung nur eine wirkliche Notsituation
an. Wird ein Fahrzeug in einer solchen Lage abgeschleppt, können zwar
die Verwarnungs- bzw. Bußgelder erlassen werden, die Abschleppkosten
müssen trotzdem gezahlt werden.
Wie können Sie sich wehren:
Zahlen Sie das Verwarnungsgeld innerhalb der angegeben Frist ist die
Angelegenheit erledigt. Zahlen Sie aber nicht und reagieren auch auf den
Verwarnungsgeldbescheid nicht, werden Sie einen Bußgeldbescheid erhalten.
Dieser beinhaltet dann nicht nur das Verwarnungsgeld, sondern erhöht
sich um 10,00 € Verwaltungsgebühr und ca. 4,00 € Zustellungskosten.
Dem Verwarnungsgeld-Bescheid liegt in der Regel ein Anhörungsbogen
bei. Sind Sie also mit dem Bescheid nicht einverstanden, dann füllen
Sie diesen Bogen aus. Sie können aber auch den Fall aus Ihrer Sicht
in anderer schriftlicher Form darstellen. Diesen Einspruch können
Sie innerhalb ein Frist von zwei Wochen einlegen. Teilt die
Bußgeldstelle Ihre Ansicht, hat sie die Möglichkeit das Verfahren
einzustellen. Ist dies nicht der Fall, wird die Angelegenheit über
die Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht vorgelegt. Sollte der Vorfall vor
dem Amtsgericht nicht zu Ihren Gunsten entschieden werden, müssen
sie mit mit Verfahrenskosten in Höhe von 300,00 bis 350,00 € rechnen.