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Mit welcher Rente ...

[mk] ... aus der gesetzlichen Rentenkasse kann ich rechnen?


Hochrechnungsmodelle
1. Rechenschritt
2. Rechenschritt
3. Rechenschritt
Wie hoch ist die Rentenlücke?

Rentenauskünfte

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Hochrechnungsmodelle


Es werden verschiedene Hochrechnungsmodelle angeboten. Sowohl die BMA als auch Versicherungen verwenden jeweils ihre eigenen Hochrechnungsmodelle.

Um ein möglichst neutrales Beispiel zu nennen, berufen wir uns hier auf das Hochrechnungsmodell des BMA, Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (Bürgertelefon zum Thema Rente: 0800 - 15 15 15 - 0).

1. Rechenschritt
2. Rechenschritt
3. Rechenschritt

Wie hoch ist dann meine Rentenlücke, die mich erwartet?


 
 
1. Rechenschritt:

Bestimmen Sie Ihre Entgeltpunkte
 

eigenes Jahresbrutto- einkommen ./. durchschnittliches Jahresbrutto- einkommen der Bevölkerung (von der BfA festgelegt) = Entgeltpunkte
Beispiel:
30.000,00 € ./. 27.478,00 € = 1,09 Entgeltpunkte

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2. Rechenschritt:

Wie hoch sind Ihre Rentenansprüche im laufenden Jahr?
 

Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert (von der BfA festgelegt) = Rentenanspruch aus dem zugrundegelegten Jahr
Beispiel in DM:
1,09 x 48,58 (alte Bundesländer) = 52,95 DM
Rentenanspruch aus dem zugrundegelegten Jahr in den alten Bundesländern
1,09 x 42,01 (neue Bundesländer) = 45,79 DM
Rentenanspruch aus dem zugrundegelegten Jahr in den neuen Bundesländern

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3. Rechenschritt:

Die Rentenansprüche auf Beitragsjahre hochrechnen
 

Rentenanspruch aus dem zugrundegelegten Jahre x Beitragsjahre = zu erwartende monatliche Rente
Beispiel in DM:    nehmen wir an, Sie hatten 20 Jahre lang ein regelmäßiges Einkommen:
52,95 DM
in den alten Bundesländern
x 20 Jahre =  1.059,00 DM monatliche Rente
45,79 DM
in den neuen Bundesländern
x 20 Jahre =  915,80 DM, bzw. 457,00 € monatliche Rente

 
 
Veränderte sich Ihr Bruttoeinkommen über die Jahre sehr stark?
Dann sollten Sie Ihre künftige Rente anhand aller "maßgeblichen Rechengrößen und Werten in der Arbeiter- und Angestelltenversicherung" errechnen.

Sie benötigen für jedes Jahr Ihrer Rentenversicherungszugehörigkeit:

a) Ihr Jahresbruttoeinkommen
b) das durchschnittliches Jahresbruttoeinkommen der Bevölkerung
c) die aktuellen Rentenwerte


Anhand der ersten beiden Rechenschritte ermitteln Sie dann für jedes Jahr Ihren Rentenanspruch und addieren die Summen zusammen.
 
 

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Wie hoch ist die Rentenlücke?
Nur bei günstiger Steuerklasse, einem durchschnittlichen, regelmäßgen Verdienst und 45 Beitragsjahren hält sich die Rentenlücke in Maßen.
 
letzter Verdienst:  ca. 1.500,00 €, netto 
zu erwartende Rente mit 45 Beitragsjahren:        1.200,00 €
Rentenlücke:           300,00 €

Doch schon bei deutlich weniger Beitragsjahren entsteht eine problematische Rentenlücke.
 
letzter Verdienst:  ca. 1.500,00 €, netto 
zu erwartende Rente mit 20 Beitragsjahren:        525,00 €
Rentenlücke:        1.000,00 €

Um den Lebensstandard auch in diesem Fall halten zu können, sind enorme Eigenleistungen nötig. Wir zeigen Ihnen Beispiele auf, mit welchen Sparbeträgen Sie sich eine monatliche Zusatzrente in Höhe von 500,00 € erwirtschaften können.
 
 
 

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Rentenauskünfte
 

 

Wichtig für Ihre Altersvorsorgepläne ist auch Ihr offizieller Rentenauszahlungsplan. Hierbei unterstützt Sie ein neuer Service des BMA: "Ab 2004 erhält jede Beitragszahlerin und jeder Beitragszahler über 27 Jahre einmal im Jahr schriftlich Auskunft über den individuellen Rentenkontostand". Ein Muster können Sie sich hier ansehen: www.bfa-berlin.de . ZAV-2001.pdf   Seite 18,  ( 231 KB)
 
 

Auskunft über den Rentenversicherungsträger

Zusätzlich erhalten Sie von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger Auskünfte.

Wir haben Ihnen eine Übersicht aller Rentenversicherungsträger(Landesversicherungsanstalten (LVA) für Arbeiter, Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt, Seekasse) zusammengestellt.

Auskunft erteilen auch die Versicherungsämter bei den Stadt-, Kreis- und Gemeindeverwaltungen und die Versicherungsältesten der einzelnen Rentenversicherungsträger.

Die BfA hilft auch Versicherten anderer Rentenversicherungsträger

BfA Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
Telefon: 0 30 - 86 51
Telefax: 0 30 - 86 52 72 40
Infotelefon: 0 800/3 33 19 19  (Mo.-Do.: 9.00 Uhr - 19.30 Uhr, Fr.: 9.00 Uhr - 13.00 Uhr)
bfa@bfa-berlin.de
www.bfa-berlin.de
bzw.: www.lva.de/kontoauszug

 

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