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Was Sie vor Abschluss einer privaten "Riester-Rente" beachten sollten

Nur zertifizierte Geldanlageprodukte abschließen (das ist ab dem Jahr 2002 möglich)
Formen der Geldanlage
Höhe der Sparbeträge und Zulagen
Beantragung der Förderung
Besonderheiten bei Immobilien
Besonderheiten bei betrieblicher Altersvorsorge
Besonderheiten bei sog. "Altverträgen" und bei noch nicht zertifizierten Verträgen
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Höhe der Sparbeträge, Zulagen und Steuerersparnisse

[mk] Die "Riester-Rente" setzt sich aus Eigenbeiträgen und Zulagen zusammen. Darüber hinaus können Sonderausgabenabzüge in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die Zulage, wird die Differenz dem Steuerpflichtigen zusätzlich gutgeschrieben. (Quelle: BMA )
 

Nur mit maximalen eigenen Sparbeiträgen erhalten Sie maximale Zulagen. Diese Eigenbeiträge und Zulagen gliedern sich wie folgt:
 

  in % Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens

max. jährl. Zulage

max. jährl. Kinderzulage

in den ersten beiden Vertragsjahren

1%

38 € 
(ca. 75 DM)

46 € 
(ca. 90 DM)

im 3. und 4. Vertragsjahr

2%

76 € 
(ca. 150 DM)

92 € 
(ca. 180 DM)

im 5. und 6. Vertragsjahr

3%

114 € 
(ca. 225 DM)

138 € 
(ca. 270 DM)

ab dem 7. Vertragsjahr

4%

154 € 
(ca. 300 DM)

185 € 
(ca. 360 DM)


 

Als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden können unabhängig vom individuellen Einkommen folgende Eigenbeiträge und Zulagen:


 
in den ersten beiden Vertragsjahren

bis zu 525 € (rd. 1.026 DM)

im 3. und 4. Vertragsjahr

bis zu 1.050 € (rd. 2.053 DM)

im 5. und 6. Vertragsjahr

bis zu 1.575 € (rd. 3.080 DM)

ab dem 7. Vertragsjahr

bis zu 2.100 € (rd. 4.107 DM)


 
 

Bei sehr kleinen Einkommen können die Zulagen die jährliche Sparleistung übersteigen.

Beispiele:
- geringfügig Beschäftigte auf 630-Mark-Basis, die Sozialversicherungsabgaben bezahlen
- nicht arbeitende Ehepartner, die einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschliessen.
In diesen Fällen müssen Mindesteigenbeiträge angespart werden, um die o.g. Zulagen zu erhalten:
 
  Mindesteigenbeiträge pro Jahr

in den ersten drei Vertragsjahren

45 € (rd. 88 DM) - keine Kinder
38 € (rd. 74 DM) - ein Kind
30 € (rd. 59 DM) - zwei oder mehr Kinder

ab dem 4. Vertragsjahr

90 € (rd. 176 DM) - keine Kinder
75 € (rd. 147 DM) - ein Kind
60 € (rd. 117 DM) - zwei oder mehr Kinder


 

Es hängt dann von Ihrer gewählten Geldanlageform ab, in welcher Höhe dieser Sparbetrag Rendite abwirft oder zusätzliche Sicherheiten (Bsp.: Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente) bringt.
 
 

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Beantragung der Förderung


"Die Förderung muss jeweils nach Ablauf eines Jahres beantragt werden, d. h. erstmals Anfang des Jahres 2003, für das Jahr 2002.", (Quelle BMA)

Diese Beantragung erfolgt durch Ihren Vertragspartner, der jährlich einen Antrag an die BfA sendet. Die BfA überweist dann die geförderte Zulage direkt an Ihren Vertragspartner.

 

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