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Kriterien zur Förderung von Altersvorsorgeverträge

[mk] Gefördert werden nur Beiträge zu einem Vertrag, der nach dem Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) zertifiziert ist.

Folgende kriterien muss ein Vertrag haben, um förderungswürdig zu sein:

  • Zu Beginn der Auszahlungsphase müssen mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.

  •  
  • Ab Beginn einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden regelmäßige, monatliche (oder vierteljährliche) Auszahlungen vorgenommen.

  • Es besteht die Verpflichtung, "daß die Auszahlung ab Beginn der Auszahlungsphase in Form einer lebenslangen gleichbleibenden oder steigenden monatlichen Leibrente oder eines (lebenslangen) Auszahlungsplans  ... erfolgt"
     
  • folgende Geldanlagen zur Zertifizierung haben Chancen auf eine Zertifizierung:
    • Rentenversicherungen und Kapitalisierungsprodukten
    • Bankguthaben mit Zinsansammlung
    • Bankguthaben mit kostenfreier Anlage der Zinserträge in bestimmte Investmentfonds
    • Anteilen an in- und ausländischen thesaurierenden oder ausschüttenden Investmentfonds (die genaue Verwendung der Investmentfonds ist im Gesetz festgehalten)
    • alle Produkte können mit einer Zusatzversicherung für verminderte Erwerbsfähigkeit kombiniert sein
    Auch die betriebliche Altersvorsorge (Betriebsrenten) und selbstgenutzte Immobilien in Deutschland können integriert werden.
  • Es kann eine ergänzende Hinterbliebenenabsicherung (Hinterbliebenenrente) integriert werden

  •  
  • Abschluss- und Vertriebskosten müssen entweder über 10 Jahre verteilt erbracht werden oder generell in den Altersvorsorgebeiträgen integriert sein.

  •  
  • der Anbieter hat jährliche Auskunftspflichten zu
    • Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge
    • das bisher gebildete Kapital
    • die einbehaltenen anteiligen Abschluss- und Vertriebskosten
    • die Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals
    • die erwirtschafteten Erträge
    • Kapitalverwendung
    • die Kosten bei Wechsel zu einem anderen Produkt sowie über

    •  
  • eine Abtretung oder Übertragung von Forderungen oder Eigentumsrechten aus dem Vertrag an Dritte ist ausgeschlossen (=Pfändung, Vererbung, etc.)

  •  
  • Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen.

  •  
  • Es besteht die Möglichkeit, den Altersvorsorgevertrag zu wechseln.
Die Zertifizierungskriterien sind geregelt im  § 1 Absatz (1)

 

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