|
|
Kriterien zur Förderung von Altersvorsorgeverträge
[mk] Gefördert werden nur Beiträge zu einem
Vertrag, der nach dem Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes
(AltZertG) zertifiziert ist.
Folgende kriterien muss ein Vertrag haben, um
förderungswürdig zu sein:
-
Zu Beginn der Auszahlungsphase müssen mindestens
die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.
-
Ab Beginn einer Altersrente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung werden regelmäßige, monatliche (oder vierteljährliche)
Auszahlungen vorgenommen.
Es besteht die Verpflichtung, "daß die
Auszahlung ab Beginn der Auszahlungsphase in Form einer lebenslangen gleichbleibenden
oder steigenden monatlichen Leibrente oder eines (lebenslangen) Auszahlungsplans
... erfolgt"
-
folgende Geldanlagen zur Zertifizierung
haben Chancen auf eine Zertifizierung:
-
Rentenversicherungen und Kapitalisierungsprodukten
-
Bankguthaben mit Zinsansammlung
-
Bankguthaben mit kostenfreier Anlage der Zinserträge in bestimmte
Investmentfonds
-
Anteilen an in- und ausländischen thesaurierenden oder ausschüttenden
Investmentfonds (die genaue Verwendung der Investmentfonds ist im
festgehalten)
-
alle Produkte können mit einer Zusatzversicherung für
verminderte Erwerbsfähigkeit kombiniert sein
Auch die betriebliche Altersvorsorge (Betriebsrenten) und selbstgenutzte
Immobilien in Deutschland können integriert werden.
-
Es kann eine ergänzende Hinterbliebenenabsicherung
(Hinterbliebenenrente) integriert werden
-
Abschluss- und Vertriebskosten müssen entweder über 10 Jahre
verteilt erbracht werden oder generell in den Altersvorsorgebeiträgen
integriert sein.
-
der Anbieter hat jährliche Auskunftspflichten zu
-
Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge
-
das bisher gebildete Kapital
-
die einbehaltenen anteiligen Abschluss- und Vertriebskosten
-
die Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals
-
die erwirtschafteten Erträge
-
Kapitalverwendung
-
die Kosten bei Wechsel zu einem anderen Produkt sowie über
-
eine Abtretung oder Übertragung von Forderungen oder Eigentumsrechten
aus dem Vertrag an Dritte ist ausgeschlossen (=Pfändung, Vererbung,
etc.)
-
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen.
-
Es besteht die Möglichkeit, den Altersvorsorgevertrag zu wechseln.
Die Zertifizierungskriterien sind geregelt im
 weiter zu:

Was Menschen bewegt!
Am Arbeitsplatz, in der Freizeit ...
|
|
|