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Was Sie vor Abschluss einer privaten "Riester-Rente" beachten sollten

[mk] Der Riestersche Tenor lautet: "Wer für später zusätzlich vorsorgt, wird staatlich unterstützt" wenn er, ja wenn er folgende Grundregeln und Formalien einhält:

Nur zertifizierte Geldanlageprodukte abschließen (das ist ab dem Jahr 2002 möglich)
Formen der Geldanlage
Höhe der Sparbeträge und Zulagen
Beantragung der Förderung
Besonderheiten bei Immobilien
Besonderheiten bei betrieblicher Altersvorsorge
Besonderheiten bei sog. "Altverträgen" und bei noch nicht zertifizierten Verträgen
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Nur zertifizierte Geldanlageprodukte abschließen
(ab 2002 möglich).

Um Zulagen und Steuerersparnisse zu erhalten, dürfen Sie nur zertifizierte Geldanlageprodukte abschließen.

D.h.: das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen überprüft die Geldanlageprodukte. Werden festgelegte Kriterien eingehalten, wird das Produkt zertifiziert und somit als förderungswürdig eingestuft. Diese Überprüfung ist nicht vor dem 01.01.2002 abgeschlossen.

Einen zertifizierten Vertrag erkennen Sie an folgendem Zertifizierungsabsatz (gemäß § 7, Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz - AltZertG):

"Der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen des § 10a des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderungsfähig. Bei der Zertifizierung ist nicht geprüft worden, ob der Altersvorsorgevertrag wirtschaftlich tragfähig, die Zusage des Anbieters erfüllbar ist und die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.".
Produktangebote enthalten zudem Angaben zu der Zertifizierungsstelle mit Postanschrift, der Zertifizierungsnummer und das Datum, zu dem die Zertifizierung wirksam geworden ist.

Um sich vor betrügerischen Machenschaften zu schützen (leider wird es auch hier, wie bei allen Geldanlagegeschäften schwarze Schafe geben), können Sie sich über die Rechtmäßigkeit der Zertifizierung zusätzlich bei folgenden Stellen informieren:

 

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