[mk] Der Riestersche Tenor lautet: "Wer für später
zusätzlich vorsorgt, wird staatlich unterstützt" wenn er, ja
wenn er folgende Grundregeln und Formalien einhält:
(ab
2002 möglich)
.
Um Zulagen und Steuerersparnisse zu erhalten,
dürfen Sie nur zertifizierte Geldanlageprodukte abschließen.
D.h.: das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen
überprüft die Geldanlageprodukte. Werden festgelegte
eingehalten, wird das Produkt zertifiziert und somit als förderungswürdig
eingestuft. Diese Überprüfung ist nicht vor dem 01.01.2002 abgeschlossen.
Einen zertifizierten Vertrag erkennen Sie an folgendem
Zertifizierungsabsatz (gemäß § 7, Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz
- AltZertG):
"Der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert
worden und damit im Rahmen des § 10a des Einkommensteuergesetzes steuerlich
förderungsfähig. Bei der Zertifizierung ist nicht geprüft
worden, ob der Altersvorsorgevertrag wirtschaftlich tragfähig, die
Zusage des Anbieters erfüllbar ist und die Vertragsbedingungen zivilrechtlich
wirksam sind.".
Produktangebote enthalten zudem Angaben zu der Zertifizierungsstelle
mit Postanschrift, der Zertifizierungsnummer und das Datum, zu dem die
Zertifizierung wirksam geworden ist.
Um sich vor betrügerischen Machenschaften
zu schützen (leider wird es auch hier, wie bei allen Geldanlagegeschäften
schwarze Schafe geben), können Sie sich über die Rechtmäßigkeit
der Zertifizierung zusätzlich bei folgenden Stellen informieren:
-
Jede Zertifizierung wird im Bundesanzeiger,
veröffentlicht. Der Bundesanzeiger ist kostenpflichtig. Über
Ihre Bibliothek können Sie aber auch einen kostenfreien Einblick erhalten. (, nach Bundesländern geordnet.
Verzeichnis aller )
-
Die Pläne des Bundesaufsichtsamt für
das Versicherungswesen, BAV gehen dahin, evtl. schon ab 2002 alle erteilten
Zertifizierungen auch im Internet bekanntzumachen, .
-
als genereller Anspechpartner für Verbraucher
fungiert neben dem
auch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, BfA,