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Die private "Riester-Rente"

Um was geht es bei dieser neuen Säule zur Altersvorsorge?
Wie funktioniert die Riester-Rente?
Wie sehen die Vor- und Nachteile gegenüber einer Erhöhung der staatlichen Rentenbeiträge, bzw. gegenüber einer rein privaten Geldanlage aus?

Welcher Personenkreis wird angesprochen?
 

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Um was geht es bei dieser neuen Säule zur Altersvorsorge?


[mk] Herr Riester möchte die Lohnnebenkosten nicht unnötig in die Höhe schnellen lassen. So beschloß die Regierung statt einer 4%igen Erhöhung der gesetzlichen Rentenbeiträge die Einführung der "staatlich geförderten Eigenvorsorge".
 


 

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Wie funktioniert die Riester-Rente?
Ab dem 01.01.2002 werden Lebensversicherungsunternehmen, Kreditinstitute, Kapitalanlagegesellschaften, Finanzdienstleister, etc. überprüfte und zertifizierte Geldanlageprodukte anbieten, die vom Staat finanziell gefördert weden.

Sie entscheiden sich für eine dieser zertifizierten Geldanlagen und sparen dann einen Teil Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens an (=1% in den ersten beiden Jahren, 2% in den Jahren 3 und 4, 3% in den Jahren 5 und 6; ab dem 7. Jahr müssen Sie 4% Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens ansparen).
Dadurch erhalten Sie staatliche Förderungen in Form von Zulagen und Steuerersparnissen.
 

  • Die maximale Zulage wird schrittweise erhöht. Sie beträgt ab dem 7. Vertragsjahr jährlich 154 € (ca. 300 DM) für Sie und 185 € (ca. 360 DM) für jedes Ihrer Kinder:

  •  
      max. jährl. Zulage
    max. jährl. Kinderzulage
    in den ersten beiden Vertragsjahren
    38 € 
    (ca. 75 DM)
    46 € 
    (ca. 90 DM)
    im 3. und 4. Vertragsjahr
    76 € 
    (ca. 150 DM)
    92 € 
    (ca. 180 DM)
    im 5. und 6. Vertragsjahr
    114 € 
    (ca. 225 DM)
    138 € 
    (ca. 270 DM)
    ab dem 7. Vertragsjahr
    154 € 
    (ca. 300 DM)
    185 € 
    (ca. 360 DM)

     
     
  • Beiträge für die private Altersvorsorge können in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Über Ihre möglichen Steuerersparnisse entscheidet das Finanzamt in Zusammenarbeit mit der BfA auf der Grundlage Ihrer individuellen Sonderausgabenabzüge. Übersteigt der Steuervorteil die Höhe der Zulage, wird die Differenz vom Finanzamt ausgezahlt, Quelle BMA.


Im Rentenalter wird Ihnen dann monatlich oder vierteljährlich diese Zusatzrente ausbezahlt.

Es hängt von Ihrer gewählten Geldanlageform ab, in welcher Höhe dieser Sparbetrag Rendite abwirft oder zusätzliche Sicherheiten, wie beispielsweise Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente bringt.

 

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