Ab dem 01.01.2002 werden Lebensversicherungsunternehmen, Kreditinstitute,
Kapitalanlagegesellschaften, Finanzdienstleister, etc. überprüfte
und zertifizierte Geldanlageprodukte anbieten, die vom Staat finanziell
gefördert weden.
Sie entscheiden sich für eine dieser zertifizierten Geldanlagen
und sparen dann einen Teil Ihres sozialversicherungspflichtigen
Vorjahreseinkommens an (=1% in den ersten beiden Jahren, 2% in den Jahren 3 und 4, 3% in den Jahren 5 und 6; ab dem 7. Jahr müssen Sie 4% Ihres sozialversicherungspflichtigen
Vorjahreseinkommens ansparen).
Dadurch erhalten Sie staatliche Förderungen
in Form von Zulagen und Steuerersparnissen.
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Die maximale Zulage wird schrittweise erhöht.
Sie beträgt ab dem 7. Vertragsjahr jährlich
154 € (ca.
300 DM) für Sie und 185 € (ca. 360 DM) für jedes Ihrer Kinder:
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max. jährl. Zulage
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max. jährl. Kinderzulage
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in den ersten beiden Vertragsjahren
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38 €
(ca. 75 DM)
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46 €
(ca. 90 DM)
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im 3. und 4. Vertragsjahr
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76 €
(ca. 150 DM)
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92 €
(ca. 180 DM)
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im 5. und 6. Vertragsjahr
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114 €
(ca. 225 DM)
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138 €
(ca. 270 DM)
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ab dem 7. Vertragsjahr
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154 €
(ca. 300 DM)
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185 €
(ca. 360 DM)
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Beiträge für die private Altersvorsorge
können in der Einkommenssteuererklärung als
geltend gemacht werden.
Über Ihre möglichen Steuerersparnisse
entscheidet das Finanzamt in Zusammenarbeit mit der BfA auf der Grundlage
Ihrer individuellen Sonderausgabenabzüge. Übersteigt
der Steuervorteil die Höhe der Zulage, wird die Differenz vom Finanzamt
ausgezahlt, Quelle BMA.
Im Rentenalter wird Ihnen dann monatlich oder
vierteljährlich diese Zusatzrente ausbezahlt.
Es hängt von Ihrer gewählten Geldanlageform
ab, in welcher Höhe dieser Sparbetrag Rendite abwirft oder zusätzliche
Sicherheiten, wie beispielsweise Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente
bringt.