[mk] Für Arbeitnehmer gibt es verschiedene
Möglichkeiten der staatlichen Förderung, wenn sie sich an der
betrieblichen Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung beteiligen.
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Zulagen und Steuervorteile
Diese Vergünstigungen können
bei betrieblichen Vorsorgemaßnahmen wie Pensionsfonds, Pensionskassen
oder Direktversicherungen beantragt werden. Besonders Arbeitnehmer mit
geringem Einkommen und Kindern können von Steuervorteilen und Zulagen
profititeren. Um welche Zulagen es sich genau handelt, finden Sie hier:
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Pauschale Versteuerung der zusätzlichen
Altersvorsorge
Jährliche Sparbeträge bis zu
3.408 Mark unterleigen der 20%igen Pauschalsteuer. Zusätzlich fallen
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an. Sozialbeiträge müssen
für diesen jährlichen Sparbetrag noch nicht bezahlt werden*.
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Höhere Beiträge in die Pensionskasse
Wer höhere Beiträge in die betriebliche
Altervorsorge einzahlen möchte, kann zusätzlich für bis
zu 4% der
der Rentenversicherung steuerfrei und beitragsfrei gestellt werden.
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Direktzusage und Unterstützungskasse
Bei diesen Formen der Betriebsrente können
Arbeitnehmer Teile ihres Gehaltes steuer- und beitragsfrei in die Altersvorsorge
einbringen.
(* Ab dem Jahr 2009 werden Gehaltsumwandlungen
nur noch aus Entgeltbestandteilen möglich sein. Die Arbeitnehmer müssen
dann Sozialversicherungsbeiträge abführen, während die Beiträge
der Arbeitgeber weiterhin sozialversicherungsfrei bleiben. Die Steuerfreiheit
bleibt für beide bestehen.)