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Die private "Riester - Rente"
Welcher Personenkreis wird angesprochen?
Welcher Personenkreis wird
angesprochen?
[mk] Generell gilt: alle Personen, die sozialversicherungspflichtig sind
oder deren Ehepartner sozialversicherungspflichtig sind, können einen
geförderten Altersvorsorgevertrag abschließen.
Also:
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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
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Bezieherinnen und Bezieher von Lohnersatzleistungen (Arbeitslose, die bei
einem inländischen Arbeitsamt als Arbeitssuchende gemeldet sind) einschließlich
der Berechtigten zur Arbeitslosenhilfe, deren Leistung aufgrund der Anrechnung
von Einkommen und Vermögen ruht
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nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung (sog. Kindererziehungszeiten)
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geringfügig Beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit
verzichtet haben, also den pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung
durch eigene Beitragsleistung auf den vollen Satz aufstocken,
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pflichtversicherte Selbstständige (z.B.Handwerker) in der gesetzlichen
Rentenversicherung
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Wehr- und Zivildienstleistende
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Pflichtversicherte in der Altenversicherung der Landwirte sowie deren Ehegatten
die BfA weitet diesen Personenkreis noch aus:
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Pflegepersonen (bei Vorliegen von Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Rentenversicherung)
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Vorruhestandsgeldbezieher (bei Vorliegen von Versicherungspflicht in der
gesetzlichen Rentenversicherung)
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Beamtinnen und Beamte
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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer beamtenähnlichen Gesamtversorgung
(z.B. fast alle Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst)
Nicht gefördert werden:
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Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
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geringfügig Beschäftigte, die ihren Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung
nicht aufstocken
Es ist vorgesehen, die Reformmaßnahmen insgesamt –und
damit auch die Förderung– mit gleicher Wirkung auf die
Alterssicherungssysteme im öffentlichen Dienst zu übertragen.
Eine ausführliche FAQ-Liste hierzu erhalten Sie unter:
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