[mk] Altersvorsorgeverträge können auch Verträge sein, die
die Förderung selbst genutzten Wohnungseigentums ermöglichen.
Schon etliche Angebote der Versicherungen, die eine Kombination von
Wohneigentum und Zusatzrente enthalten, liegen in den Startlöchern.
Welche Produkte hier zum Zuge kommen werden, wird die Zertifizierungsbehörde
BAV entscheiden. Geplant ist, alle erteilten Zertifizierungen
auch im Internet bekanntzumachen: Bundesaufsichtsamt für das
Versicherungswesen, BAV, .
Es kommt das ""
zum Zuge:
Für den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland
können Sie einen angesparten Betrag zwischen 10.000 € (ca. 9.800
€) bis höchstens 50.000 € (ca. 98.000 DM) aus Ihrem Altersvorsorge-Vertrag
entnehmen.
Sie können sich damit sozusagen selbst ein Darlehen geben, wenn
Sie, bzw. Ihr Vertragspartner, das Versicherungsunternehmen, eine Zustimmung
der Zentralen Zulagenstelle bei der Bundesversicherungsanstalt für
Angestellte, BfA erhält.
Sie zahlen das Darlehen dann spätestens im zweiten Jahr nach dem
Erwerb des Wohneigentums zurück. Der entnommene Betrag muss - ohne
Zinsen - in monatlichen, gleichbleibenden Raten bis zur Vollendung des
65. Lebensjahres in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag zurückgezahlt
werden. Geraten Sie mit einem Jahresbeitrag in Rückstand, müssen
Sie die Förderungen zurückzahlen, die Resttilgung wird zu 5%
verzinst.
Dieses Darlehen muss nicht versteuert werden.