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Was Sie vor Abschluss einer privaten "Riester-Rente" beachten sollten

Nur zertifizierte Geldanlageprodukte abschließen (das ist ab dem Jahr 2002 möglich)
Formen der Geldanlage
Höhe der Sparbeträge und Zulagen
Beantragung der Förderung
Besonderheiten bei Immobilien
Besonderheiten bei betrieblicher Altersvorsorge
Besonderheiten bei sog. "Altverträgen" und bei noch nicht zertifizierten Verträgen
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Besonderheiten bei selbst genutzten Immobilien

[mk] Altersvorsorgeverträge können auch Verträge sein, die die Förderung selbst genutzten Wohnungseigentums ermöglichen.

Schon etliche Angebote der Versicherungen, die eine Kombination von Wohneigentum und Zusatzrente enthalten, liegen in den Startlöchern. Welche Produkte hier zum Zuge kommen werden, wird die Zertifizierungsbehörde BAV entscheiden. Geplant ist, alle erteilten Zertifizierungen auch im Internet bekanntzumachen: Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, BAV, www.altzertg.bund.de.


 

Wie funktioniert's?

Es kommt das "Zwischenentnahmemodell" zum Zuge:

Für den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland können Sie einen angesparten Betrag zwischen 10.000 € (ca. 9.800 €) bis höchstens 50.000 € (ca. 98.000 DM)  aus Ihrem Altersvorsorge-Vertrag entnehmen.

Sie können sich damit sozusagen selbst ein Darlehen geben, wenn Sie, bzw. Ihr Vertragspartner, das Versicherungsunternehmen, eine Zustimmung der Zentralen Zulagenstelle bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, BfA erhält.

Sie zahlen das Darlehen dann spätestens im zweiten Jahr nach dem Erwerb des Wohneigentums zurück. Der entnommene Betrag muss - ohne Zinsen - in monatlichen, gleichbleibenden Raten bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag zurückgezahlt werden. Geraten Sie mit einem Jahresbeitrag in Rückstand, müssen Sie die Förderungen zurückzahlen, die Resttilgung wird zu 5% verzinst.

Dieses Darlehen muss nicht versteuert werden.

 

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