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Gesetzliche Grundlagen der Riester-Rente

[mk] Die gesetzliche Altersversorgung ist flankiert von Beschlüssen und Gesetzen. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zur Riester - Rente haben wir Ihnen aufgelistet:

Bundesratsbeschluß zur "staatlich geförderten Eigenvorsorge"

Der Bundesrat hat am 11. Mai 2001 das Altersvermögensgesetz beschlossen. "Damit startet das größte Altersvermögensprogramm aller Zeiten," erklärte Bundesarbeitsminister Walter Riester. "Mit rd. 10 Mrd. € fördert der Staat den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge. Hiervon profitieren vor allem Familien mit Kindern."

Altersvermögensgesetz, AVmG (pdf beim BMA)
Altersvermögensergänzungsgesetz (pdf beim BMA)

Altersvorsorgevertraege_Zertifizierungsgesetz, AltZertG

Betriebsverfassungsgesetz, neueste Fassung, (pdf beim BMA)
Vermögensbildungsgesetz, (BMA)

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, BMA bietet eine kostenfreie Hotline an. Hier können Sie sich u.a. zu komplexen Gesetzestexten informieren.

Sie erreichen diese Renten-Hotline unter:

0800 - 15 15 15 - 0
von Montag bis Donnerstag jeweils von 8 bis 20 Uhr.

 

Den ebenfalls kostenfreien Service für Gehörlose und Hörgeschädigte erreichen Sie unter:

Schreibtelefon 0800 - 111 000 5
Fax 0800 - 111 000 1
(Montags bis Donnerstags von 8.00 bis 20.00 Uhr)

 

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