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Was Sie vor Abschluss einer privaten "Riester-Rente" beachten sollten

Nur zertifizierte Geldanlageprodukte abschließen (das sei dem Jahr 2002 möglich)
Formen der Geldanlage
Höhe der Sparbeträge und Zulagen
Beantragung der Förderung
Besonderheiten bei Immobilien
Besonderheiten bei betrieblicher Altersvorsorge
Besonderheiten bei sog. "Altverträgen" und bei noch nicht zertifizierten Verträgen
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Besonderheiten bei sog. "Altverträgen" und bei noch nicht zertifizierten Verträgen

[mk] Ein großes Thema sind selbstverständlich die Verträge, die bei uns allen schon in der Schublade liegen: Lebensversicherungen, Sparpläne, etc.

Ob jeweils eine Umstellung dieser Verträge in geförderdete Altersvorsorgeverträge finanziell sinnvoll erscheint, müssen Sie sich individuell von Ihrem Vertragspartner errechnen lassen.

Die bei einer Umstellung auftretenden steuerlichen Probleme, z.B. in welchem Umfang derartige Verträge nachgelagert besteuert werden, entscheidet die zentrale Zulagenstelle bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). (Quelle, Pressemitteilung des BAV vom 02.07.2001)

Eine Kündigung vorhandener Verträge wird nicht empfohlen.

Tipp: diese Versicherungen können beitragsfrei gestellt werden (sog. ruhende Verträge).
 

Man unterscheidet zwischen:
     1.) den sog. "Altverträgen"    und
     2.) den noch nicht zertifizierten Verträgen
 

Die sog. "Altverträge"
Das sind Altersvorsorgeverträge, die VOR dem 01.08.2001 abgeschlossen wurden.

Diese "Altverträge" können in zertifizierte und geförderte Produkte umgewandelt werden, wenn sie im Bedarfsfall nach einer entsprechenden Änderung, die Voraussetzungen für eine Zertifizierung erfüllen.

Lassen Sie Ihren Vertrag bei Ihrem Versicherungsunternehmen umstellen, so treten an die Stelle der Abschluss- und Vertriebskosten die aus Anlass der Vertragsumstellung entstehenden Kosten.
 

Die noch nicht zertifizierten Verträge
Das sind Altersvorsorgeverträge, die NACH dem 01.08.2001 (= Inkrafttreten des Zertifizierungsgesetzes) abgeschlossen wurden.

Diese Verträge können NICHT in zertifizierte und geförderte Produkte umgewandelt werden, da sie "nach dem Gesetz nicht als Altverträge gelten. Sie müssen - um gefördert zu werden - bereits bei Vertragsabschluss die für die Zertifizierung notwendigen Bedingungen erfüllen." (Quelle: Pressemitteilung des BAV vom 02.07.2001)

 

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