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Was Sie vor Abschluss einer privaten "Riester-Rente" beachten sollten
(das sei dem
Jahr 2002 möglich)
Besonderheiten bei
sog. "Altverträgen" und bei noch nicht zertifizierten Verträgen
Besonderheiten bei sog. "Altverträgen"
und bei noch nicht zertifizierten Verträgen
[mk] Ein großes Thema sind selbstverständlich
die Verträge, die bei uns allen schon in der Schublade liegen: Lebensversicherungen,
Sparpläne, etc.
Ob jeweils eine Umstellung
dieser Verträge in geförderdete Altersvorsorgeverträge finanziell
sinnvoll erscheint, müssen Sie sich individuell von Ihrem Vertragspartner
errechnen lassen.
Die bei einer Umstellung auftretenden steuerlichen Probleme, z.B. in
welchem Umfang derartige Verträge nachgelagert besteuert werden, entscheidet
die zentrale Zulagenstelle bei der Bundesversicherungsanstalt für
Angestellte (BfA). (Quelle,
des BAV vom 02.07.2001)
Eine Kündigung vorhandener Verträge wird nicht empfohlen.
Tipp: diese Versicherungen können beitragsfrei gestellt
werden (sog. ruhende Verträge).
Man unterscheidet zwischen:
1.) und
2.)
Das sind Altersvorsorgeverträge, die VOR dem
01.08.2001 abgeschlossen wurden.
Diese "Altverträge" können in zertifizierte
und geförderte Produkte umgewandelt werden, wenn sie im Bedarfsfall
nach einer entsprechenden Änderung, die erfüllen.
Lassen Sie Ihren Vertrag bei Ihrem Versicherungsunternehmen umstellen,
so treten an die Stelle der Abschluss- und Vertriebskosten die aus Anlass
der Vertragsumstellung entstehenden Kosten.
Die noch
nicht zertifizierten Verträge
Das sind Altersvorsorgeverträge, die NACH dem
01.08.2001 (= Inkrafttreten des Zertifizierungsgesetzes)
abgeschlossen wurden.
Diese Verträge können NICHT in zertifizierte
und geförderte Produkte umgewandelt werden, da sie "nach
dem Gesetz nicht als Altverträge gelten. Sie müssen - um
gefördert zu werden - bereits bei Vertragsabschluss die für die
erfüllen." (Quelle:
des BAV vom 02.07.2001)
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