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Die drei Säulen der Altersvorsorge
2. Säule: die "staatlich geförderte Eigenvorsorge"
2. Säule: die "staatlich
geförderte Eigenvorsorge"
[mk] Die Rentenreform beschert den gesetzlich Versicherten eine neue Versorgungslücke
! Das Rentenniveau wird von
70% auf etwa 68% gesenkt.
Jeder muss / kann nun privat ergänzen, was der Staat durch
das erneute Senken des Rentenniveaus weggenommen hat.
Wie sieht die staatliche Förderung aus?
Sie sparen jährlich 4% Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens
in einem steuerfrei an. Diese "staatlich geförderte
Eigenvorsorge" wird mit belohnt.
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maximale jährliche Zulage: 154,00 €
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maximale jährliche Kinderzulage: 185,00 €
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die Steuerersparnis erfolgt über den Sonderausgabenabzug in der jährlichen
Steuererklärung
, der in
die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, sowie deren Ehepartner.
Zertifizierte Geldanlageprodukte zeichnen sich v.a. aus durch:
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die verpflichtende Garantie, dass zum Rentenbeginn mindestens noch die
eingezahlten Beträge vorhanden sein müssen
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den vorgeschriebenen Auszahlungsrythmus im Alter: die lebenslange
monatliche oder vierteljährliche Zusatzrente
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weitere förderungswürdige
und mögliche
Während der Ansparphase ist diese Art der Geldanlage steuerfrei;
erst in der Auszahlungsphase wird sie steuerpflichtig.
Los geht's frühestens ab dem 01. Januar 2002, da erst ab diesem
Zeitpunkt zertifizierte --also förderungswürdige--
Geldanlageprodukte auf dem Markt sein werden.
Wie verbessert das unser monatliches Einkommen im Alter?
Beispiel:
Sie sparen 30 Jahre lang 4% Ihres Bruttodurchschnittsverdienstes (25.000,00
€) in einem Geldanlageprodukt an. Verzinst sich diese Geldanlage mit 4%,
so erwirtschaften Sie sich eine Zusatzsicherung in Höhe von etwa 275,00
inflationsbereinigten €, brutto (steuerpflichtig). Diese 275,00 € im
Jahre 2030 entsprechen heute in etwa einem Betrag von ganz groben 150,00
€. (Quelle: BMA).
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