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Die drei Säulen der Altersvorsorge

1. Säule: unsere Rentenbeiträge aus den Sozialversicherungsabgaben
2. Säule: die "staatlich geförderte Eigenvorsorge"
3. Säule: eine zusätzliche rein private Geldanlage
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2. Säule: die "staatlich geförderte Eigenvorsorge"

[mk] Die Rentenreform beschert den gesetzlich Versicherten eine neue Versorgungslücke !       Das Rentenniveau wird von 70% auf etwa 68% gesenkt.

Jeder muss / kann nun privat ergänzen, was der Staat durch das erneute Senken des Rentenniveaus weggenommen hat.


 

Wie sieht die staatliche Förderung aus?
Sie sparen jährlich 4% Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in einem zertifizierten Geldanlageprodukt steuerfrei an. Diese "staatlich geförderte Eigenvorsorge" wird mit Zulagen und Steuerersparnissen belohnt.
  • maximale jährliche Zulage: 154,00 €
  • maximale jährliche Kinderzulage: 185,00 €
  • die Steuerersparnis erfolgt über den Sonderausgabenabzug in der jährlichen Steuererklärung
Mitmachen kann jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, sowie deren Ehepartner.

Zertifizierte Geldanlageprodukte zeichnen sich v.a. aus durch:

  • die verpflichtende Garantie, dass zum Rentenbeginn mindestens noch die eingezahlten Beträge vorhanden sein müssen
  • den vorgeschriebenen Auszahlungsrythmus im Alter: die lebenslange monatliche oder vierteljährliche Zusatzrente
  • weitere förderungswürdige Kriterien und mögliche Formen der Geldanlage


Während der Ansparphase ist diese Art der Geldanlage steuerfrei; erst in der Auszahlungsphase wird sie steuerpflichtig.

Los geht's frühestens ab dem 01. Januar 2002, da erst ab diesem Zeitpunkt zertifizierte  --also förderungswürdige--  Geldanlageprodukte auf dem Markt sein werden.
 

Wie verbessert das unser monatliches Einkommen im Alter?
Beispiel:
Sie sparen 30 Jahre lang 4% Ihres Bruttodurchschnittsverdienstes (25.000,00 €) in einem Geldanlageprodukt an. Verzinst sich diese Geldanlage mit 4%, so erwirtschaften Sie sich eine Zusatzsicherung in Höhe von etwa 275,00 inflationsbereinigten €, brutto (steuerpflichtig). Diese 275,00 € im Jahre 2030 entsprechen heute in etwa einem Betrag von ganz groben 150,00 €. (Quelle: BMA).

 

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